Sachsen-Anhalt: Heilmittelvereinbarung und Richtgrößen für 2021
Die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) haben für das Jahr 2021 die Heilmittelvereinbarung sowie Richtgrößen beschlossen. Dabei gilt, dass die Obergrenzen und Richtgrößen dem tatsächlichen Bedarf durch Steigerungen angepasst werden.