Rentenversicherungspflicht von Heilmittelerbringern: Selbstständige Therapeuten oft von der Rentenversicherungspflicht befreit
„Also als Selbstständiger musst du doch keine Rentenbeiträge zahlen.“ Hören Sie solche Sätze von Freunden und Bekannten auch ab und zu? Das mag für andere Berufsgruppe zutreffen. Bei Heilmittelerbringern ist die Lage ein wenig anders und differenzierter. Es gibt verschiedene Modelle.