Arbeitsunfall

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Das Notfall-Handbuch: Alle wichtigen Praxisangelegenheiten in einem Ordner

Ihr habt nun Listen geschrieben, Ansprechpartner benannt und Vollmachten erteilt – sehr gut. Nehmt nun alle diese Unterlagen und legt sie in einem Ordner ab. Das geht analog oder auch digital. Mithilfe dieses Ordners kann Eure Notfallvertretung handeln und die Praxis während Eurer Handlungsunfähigkeit – oder auch, falls Ihr sterben …

Schritt 3: Versicherungen, Finanzen und Sonstiges – wichtige Stellschrauben im Hintergrund

Neben der täglichen Arbeit in der Praxis und der damit verbundenen Organisation, tummeln sich auch im Hintergrund viele Aufgaben und wichtige Informationen – angefangen bei Versicherungen, über Bankkonten bis hin zu Energieversorgern, Internetverträgen und möglicherweise der Zusammenarbeit mit Abrechnungszentren. Hier ein Überblick:

Schritt 2: Trotz Ausfall einen reibungslosen Praxisalltag gewährleisten

Neben Notfallvertretungen ist für einen geregelten Ablauf in der Praxis auch entscheidend, dass das gesamte Team weiß, wie der Hase läuft. Habt Ihr in der Praxis ein gut funktionierendes Qualitätsmanagementsystem (QM-System) etabliert, wird die Praxisorganisation auch im Falle eines Notfalls bzw. im Falle des Ausfalls der/des Chef:in weiterhin funktionieren. Dazu …

Schritt 1: Maßnahmen für die Weiterführung der Praxis festlegen

Würdest Du die Praxis leiten, wenn mir mal was passieren sollte? Die richtige Vertretung zu finden, ist das eine. Das andere ist, dass Ihr alle Entscheidungen auch schriftlich festhalten solltet, damit es im Zweifel nicht zum Streit kommt und klar geregelt ist, wer verantwortlich und entscheidungsbefugt ist.

Checkliste: Wie gut ist Deine Praxis auf den Notfall vorbereitet?

Wenn es zu einem Notfall kommt, ist es zu spät. Daher solltet Ihr im Vorfeld schauen, dass Ihr alle wichtigen Dinge regelt, bevor etwas passiert. Nehmt diese Checkliste zu Hilfe, um zu prüfen, wie gut Ihr jetzt schon auf einen Ernstfall vorbereitet seid.

„Im Notfall ist das Schiff ohne Kapitän. Dann sind jeder Vertragsabschluss und jede Banküberweisung problematisch.“

Habt Ihr Euch schon einmal Gedanken darum gemacht, was passiert, wenn Ihr plötzlich ausfallt? Nein? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Laura Albrecht, Justiziarin bei buchner, erklärt, was passiert, wenn Ihr nicht vorsorgt, aber auch, was Ihr bei einer guten Vorbereitung beachten solltet.

Themenschwerpunkt 1.2024: Für den Notfall vorbereitet – wenn die Praxisinhaberin plötzlich ausfällt

Christina ist 42 Jahre alt und Inhaberin einer Ergotherapie-Praxis. Sie ist gesund und fit. Doch eines Morgens hat sie auf dem Weg zur Arbeit einen Autounfall, kommt ins Krankhaus und ist über Wochen nicht handlungsfähig. Das ist ein schreckliches Szenario, über das wir nicht gerne nachdenken. Wenn Ihr Inhaber einer …

2024: Neues Jahr, viele Änderungen

Jedes Jahr gibt es zum 1. Januar eine Reihe von Neuerungen und Änderungen, zum Beispiel bei der Steuer oder beim Mindestlohn. Wir haben für Euch zusammengefasst, was für Eure Mitarbeiter:innen und Euch wichtig werden kann.

2024: Neues Jahr, viele Änderungen

DGUV: Meldungen nun auch digital möglich

Bei der Meldung von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Schülerunfällen und Berufskrankheiten an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gibt es für Unternehmen aufgrund der Novellierung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) Änderungen. Dazu zählen neben neuen Meldeinhalten auch die Möglichkeit, Arbeitsunfälle etc. digital zu melden.

Für BG-Verordnungen gelten besondere Regeln

Die meisten Patienten kommen mit GKV-Verordnungen in Ihre Praxis. Haben Patienten jedoch aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit Anspruch auf Therapie, reichen sie in der Regel eine Verordnung der Berufsgenossenschaft (BG) ein. Für diese gelten in vielen Fällen andere Regeln als bei GKV-Rezepten.

Nicht auf der falschen Seite aus dem Bett fallen

Auf welcher Seite des Bettes schlafen Sie? Oder eigentlich viel wichtiger: Welche Seite des Bettes ist näher an Ihrem Arbeitszimmer? Darüber haben Sie sich noch keine Gedanken gemacht? Sollten Sie aber! Denn falls Sie aus dem Bett fallen oder sich beim Aufstehen verletzten, kann das noch wichtig werden. Stichwort: Unfallversicherungsschutz!

Weitere Facharztgruppen

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten: Die Rolle von Physiotherapie in der Reha

Kommt es zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, ist die gesetzliche Unfallversicherung aufgefordert, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen. Physiotherapie spielt in der Rehabilitation eine wichtige Rolle. Laut Autor ist eine Erweiterung der aktuellen Rehabilitationsstandards zur Optimierung der Therapieplanung und -steuerung jedoch notwendig.

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten: Die Rolle von Physiotherapie in der Reha

Sozialgericht Dortmund: Sturz beim Firmenlauf ist kein Arbeitsunfall

Verletzt sich ein Arbeitnehmer bei einem privat organisierten Firmenlauf, so ist dies kein Arbeitsunfall. Wer sich die Verletzung nicht bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit zugezogen habe, hat auch keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, urteilte kürzlich das Sozialgericht Dortmund (Az.: S 17 U 237/18).

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BSG: Tanken auf Arbeitsweg ist nicht unfallversichert

Wer auf dem Weg zur Arbeit sein Auto auftankt, ist nicht unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Leipzig kürzlich entschieden und damit seine bestehende Rechtsprechung geändert (Az.: B 2 U 9/18 R).

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BGW warnt vor Unfallrisiken an höhenverstellbaren Therapieliegen

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat vor den Unfallrisiken bei elektrisch höhenverstellbaren Therapieliegen gewarnt. Sie empfiehlt allen Praxen, ihre Liegen und die damit verbundenen Sicherheitsabläufe zu überprüfen. Anlass für die Warnung sind zwei tödliche Unfälle. „Das unbeabsichtigte Betätigen der elektrischen Höhenverstellung kann fatale Folgen haben“, erklärt BGW-Präventionsexpertin Ursula …

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Sommerfest, Betriebsausflug, Jubiläum – Wann gilt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz?

Während ihrer Arbeit sind Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch für den direkten Weg von und zum Arbeitsplatz. Doch was ist mit Veranstaltungen, die nicht in der Praxis stattfinden, oder „privaten“ Charakter haben, wie etwa ein Geburtstagsfest. Gilt es als Arbeitsunfall, wenn ein Mitarbeiter sich beim Betriebsausflug das Bein bricht?

Sommerfest, Betriebsausflug, Jubiläum – Wann gilt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz?