Arbeitsweg

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Abmahnung wegen Verspätungen möglich – Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer

Die dunkle Jahreszeit mit Schnee- und Eisglätte steht wieder bevor. Doch schlechte Witterung ist keine Entschuldigung für Mitarbeiter, zu spät zur Arbeit zu erscheinen. Bei Verspätungen darf der Praxischef Mitarbeiter abmahnen oder sogar den Lohn kürzen. Laut Rechtsprechung gehört es nämlich zu den arbeitsvertraglichen Pflichten, pünktlich zu sein.

Abmahnung wegen Verspätungen möglich - Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer

Unfall auf Arbeitsweg: Kosten steuerlich absetzen

Kommt es bei einer Fahrt aus beruflichen Gründen zu einem Unfall, können Betroffene die Kosten bei der Steuer absetzen. Dazu zählen beispielsweise die Reparaturkosten, die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung sowie die Aufwendungen für Gutachter, Anwalt und Gericht. Voraussetzung für die Anerkennung als Werbungskosten ist, dass der Unfall sich bei einer …

Unfall auf Arbeitsweg: Kosten steuerlich absetzen