Abmahnung wegen Verspätungen möglich – Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer
Die dunkle Jahreszeit mit Schnee- und Eisglätte steht wieder bevor. Doch schlechte Witterung ist keine Entschuldigung für Mitarbeiter, zu spät zur Arbeit zu erscheinen. Bei Verspätungen darf der Praxischef Mitarbeiter abmahnen oder sogar den Lohn kürzen. Laut Rechtsprechung gehört es nämlich zu den arbeitsvertraglichen Pflichten, pünktlich zu sein.