EuGH stärkt Rechte von Teilzeitbeschäftigten
Voll- und Teilzeitbeschäftigte müssen beim Überschreiten einer bestimmten Arbeitsstundenzahl gleich bezahlt werden – selbst dann, wenn es tarifvertraglich anders geregelt ist. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in zwei Fällen entschieden und sie an das Bundesarbeitsgericht (BAG) zurückverwiesen.