Behandlungsbeginn

up|unternehmen praxis

Behandlungsbeginn

G-BA: Frist für Behandlungsbeginn bleibt bei 28 Tagen

Bis die neuen Heilmittel-Richtlinien für Ärzte und Zahnärzte in Kraft treten, bleiben Heilmittelverordnungen weiterhin 28 Tage gültig. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gestern (17. September 2020) beschlossen. Ohne diese Verlängerung wäre die derzeit gültige Sonderregelung zum 1. Oktober 2020 ausgelaufen und wegen der Verschiebung des Inkrafttretens der neuen HeilM-RL …

G-BA: Frist für Behandlungsbeginn bleibt bei 28 Tagen

Abrechnungstipp: Späteren Behandlungsbeginn richtig dokumentieren

Der jüngste Grund, eine gültige Verordnung nicht zu bezahlen, stammt von einer Ersatzkasse: Bei einem späteren Behandlungsbeginn, so die Techniker Krankenkasse, müsse auch der Grund für die Verspätung genannt werden. Darüber kann man sich trefflich streiten – oder aber gleich den Grund mit dokumentieren. Wir zeigen wie einfach das geht.

Abrechnungstipp: Späteren Behandlungsbeginn richtig dokumentieren
Glosse

Kurz vor Schluss: AOK Nordost zahlt „ausnahmsweise“

Dass Krankenkassen sich oft rechts- und vertragswidrig verhalten, haben wir schon mehrmals berichtet. Aber die AOK Nordost setzt allen Rechtsbrüchen jetzt die Krone auf: Man zahle, so die AOK Nordost, ausnahmsweise. Und das kam so…

Nicht gerechtfertigte Absetzungen von Verordnungen außerhalb des Regelfalls

Absetzung wegen zu spätem Behandlungsbeginns vermeiden

Wer eine Leistung erbringt, verdient auch die entsprechende Vergütung. Für Heilmittelerbringer ist es dabei besonders wichtig, auf die Formalitäten zu achten. Sonst drohen Absetzungen durch die Krankenkassen – etwa, wenn die Behandlung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist beginnt. Doch was viele Heilmittelerbringer nicht wissen: Der Behandlungsbeginn lässt sich korrigieren, sodass …

Absetzung wegen zu spätem Behandlungsbeginns vermeiden