Bundesbeihilfesätze für Physiotherapie steigen zum 1. Mai 2025
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat mit Wirkung zum 1. Mai 2025 die beihilfefähigen Höchstsätze im Bereich der Physiotherapie angepasst. Die neuen Beiträge gelten gemäß Anlage 9 zu § 23 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) für entstandene Aufwendungen für ärztlich oder zahnärztlich verordnete Heilmittel im Bereich der Physiotherapie. Für die einzelnen Bundesländer gibt es …