Für BG-Verordnungen gelten besondere Regeln
Die meisten Patienten kommen mit GKV-Verordnungen in Ihre Praxis. Haben Patienten jedoch aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit Anspruch auf Therapie, reichen sie in der Regel eine Verordnung der Berufsgenossenschaft (BG) ein. Für diese gelten in vielen Fällen andere Regeln als bei GKV-Rezepten.