DGUV: Ab 1. Januar 2024 höhere Vergütung für ergotherapeutische Leistungen
Bei den Berufsgenossenschaften steigen ab 1. Januar 2024 die Preise für ergotherapeutische Leistungen um 7,6 Prozent gegenüber den Preisen der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Preise, für die es kein GKV-Pendant gibt, werden um 4,22 Prozent erhöht. Das entspricht der Steigerung der Grundlohnsumme. Die neuen Beträge können abgerechnet werden, wenn die erste Behandlung …