Lohnsteuerpauschale auch bei Betriebsfeiern für einen kleinen Kreis
Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) galten als Betriebsveranstaltungen nur solche, die allen Betriebsangehörigen offenstehen. Nun rückt der BFH aufgrund einer geänderten Gesetzeslage hiervon ab. Eine Lohnsteuerpauschale von 25 Prozent sei auch dann zulässig, wenn eine Betriebsfeier nur einem kleinen Kreis offenstehe (Az.: VI R 5-22).