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Mitarbeiter durch betriebliche Altersvorsorge unterstützen: Betriebsrentenstärkungsgesetz gilt auch für Therapiepraxen

Es gibt für Therapeuten eine sehr gute Möglichkeit Mitarbeiter an die Praxis zu binden. Statt einer klassischen Gehaltserhöhung können sie den angestellten Therapeuten eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Denn davon haben beide Seiten mehr. Praxisinhaber zahlen dann einfach wie bei einer klassischen Betriebsrente unterschiedlich hohe Beträge in Versicherungen ein.

Mitarbeiter durch betriebliche Altersvorsorge unterstützen: Betriebsrentenstärkungsgesetz gilt auch für Therapiepraxen

Einem nackten Therapeuten in die Tasche greifen – Rechtzeitig vorsorgen schützt vor Altersarmut

„Die Rente ist sicher“ – erinnern Sie sich auch noch an diesen einprägsamen Satz des damaligen Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung Dr. Norbert Blüm (CDU)? 1986 sprach er diese Worte zum ersten Mal, sie waren aber vor allem Gegenstand einer hitzigen Diskussion im Bundestag am 10. Oktober 1997. Das war …

Einem nackten Therapeuten in die Tasche greifen - Rechtzeitig vorsorgen schützt vor Altersarmut

BAG kippt Ehedauer-Klausel in Betriebsrenten-Verträgen

Unternehmen müssen auch bei kürzerer Ehedauer die betriebliche Witwenrente zahlen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich entschieden und entsprechende Ehedauer-Klauseln in Betriebsrenten-Verträgen für ungültig erklärt.

BAG kippt Ehedauer-Klausel in Betriebsrenten-Verträgen