BSG: Ohne Gesundheitskarte keine GKV-Leistungen
Gesetzlich Krankenversicherte können von ihren Krankenkassen keinen Berechtigungsnachweis in Papierform verlangen. Das hat kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Wer Leistungen der GKV erhalten möchte, braucht dafür zwingend seine elektronische Gesundheitskarte (Az.: B 1 KR 7/20 R, B 1 15/20 R).