BSG-Urteile zum Zulassungsentzug gelten auch für Therapeuten
Zwei aktuelle Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel können auch Therapeuten betreffen. In beiden Fällen ging es um den Verlust der vertragsärztlichen Zulassung – im ersten wegen gravierenden Fehlverhaltens (Az.: B 6 KA 10/19 B), im zweiten wegen Verletzung der Fortbildungspflichten (Az.: B 6 KA 20/18 B).