AOK Rheinland/Hamburg: Genehmigungspflicht für Physiotherapie-Verordnungen
07.06.16 – Nachrichten Die AOK Rheinland/Hamburg hat ihren Genehmigungsverzicht bei physiotherapeutischen Verordnungen widerrufen. Alle Verordnungen, die ihre Versicherten ab dem 1. Juli 2016 erhalten, unterliegen außerhalb des Regelfalls einer Genehmigungspflicht. „Außerhalb des Regelfalls“ bedeutet, dass eine Verordnung die im Heilmittel-Katalog angegebene Höchstmenge überschreitet.