Widerspruch einlegen bei Ablehnung der Langfristgenehmigung
Patienten können bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf langfristige Genehmigung von Verordnungen außerhalb des Regelfalls stellen. Die Kasse ist verpflichtet, diesen Antrag innerhalb von vier Wochen zu bearbeiten, ansonsten gilt er als genehmigt. Kassiert der Patient eine Ablehnung, sollte er auf jeden Fall Widerspruch einlegen.