Chroniker-Regelung

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Chroniker-Regelung

Widerspruch einlegen bei Ablehnung der Langfristgenehmigung

Patienten können bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf langfristige Genehmigung von Verordnungen außerhalb des Regelfalls stellen. Die Kasse ist verpflichtet, diesen Antrag innerhalb von vier Wochen zu bearbeiten, ansonsten gilt er als genehmigt. Kassiert der Patient eine Ablehnung, sollte er auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

So klappt es mit der langfristigen Genehmigung einer Verordnung außerhalb des Regelfalls

Mit der Neufassung de Heilmittel-Richtlinie im Juli 2011 wurde es chronisch kranken Patienten möglich, sich per Antrag von der Genehmigungspflicht einer Verordnung außerhalb des Regelfalls für einen längeren Zeitraum befreien zu lassen (§ 8 Abs. 5 HeilMRL).

So sollen Ärzte es der AOK recht machen

Mit einem neuen Online-Lernprogramm sollen sich Ärzte und ihre Teams jetzt über, die nach Ansicht der AOK, „richtige“ Verordnung von Heilmitteln informieren. Allerdings lernt der Arzt bei diesem E-Learning Programm lediglich sich so zu verhalten, wie es die AOK gern hätte – Tipps zur angemessen Heilmittel-Versorgung der Patienten ohne Regress-Druck …

Klarheit für Patienten erneut vertagt

Die korrekte Umsetzung der Chroniker-Regelung, die in HeilM-RL und SGB V festgelegt ist, wird von den Krankenkassen systematisch verhindert. Das zumindest finden die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und haben auf der heutigen Sitzung einen Antrag gestellt, endlich konkrete Umsetzungsbeschlüsse zu vereinbaren.