Physiotherapie: Neue Preise der Postbeamtenkrankenkassen seit 1. Mai 2025
Zum 1. Mai 2025 wurden die Vergütungssätze der Postbeamtenkrankenkassen (PBeaKK) für physiotherapeutische Leistungen erhöht. Betroffen sind alle Behandlungen von Postbeamten (Mitgliedergruppe A). Als neuer Abrechnungspunkt kommt zusätzlich hinzu: Der physiotherapeutische Befund (Positionsnummer 20301) kann künftig mit bis zu 16,50 Euro abgerechnet werden – einmal je Verordnung, bei längeren Verläufen (mehr …

















