Schädigung des Schultergelenks als Berufskrankheit anerkannt
Eine langjährige Belastung der Rotatorenmanschette der Schulter wird künftig als Berufskrankheit anerkannt. Denn zum 1. April 2025 tritt eine Änderung in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) in Kraft. Damit folgte die Bundesregierung der Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).