Kein Regelfall bei vereinbarten Diagnosen
Das Risiko für Ärzte wegen formaler Fehler bei der Heilmittel-Verordnung in Regress genommen zu werden, ist geringer geworden. Bei Diagnosen mit langfristigem Heilmittelbedarf kann der verordnende Arzt sofort mit einer Verordnung außerhalb des Regelfalls beginnen. Das hat der G-BA nun beschlossen. Für Therapeuten ändert sich hinsichtlich der formalen Prüfung der …