Digital-Gesetze: Ärzte müssen elektronische Patientenakte befüllen
2025 wird ein großes Jahr für die elektronische Patientenakte (ePA). Nicht nur sollen bis dahin alle Patientinnen und Patienten eine ePA haben, die dem nicht aktiv widersprechen. Der Gesetzgeber nun auch dafür gesorgt, dass diese mit Inhalt gefüllt wird. Das sind gute Nachrichten für alle Therapeutinnen und Therapeuten.