Elterngeld

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Elterngeld

Bundesbeamte schlagen hart auf in der Versorgungsrealität

Beamtinnen und Beamte sind nach eigenem Gefühl richtige Privatpatient:innen, mit entsprechenden Erwartungen und Ansprüchen an Art und Umfang der Leistungen in den Heilmittelpraxen. Doch seit dem 1. April 2024 gilt die neue Liste der „Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel“ und damit ist es amtlich: Beihilfepatienten sind zukünftig den GKV-Versicherten …

Bundesbeamte schlagen hart auf in der Versorgungsrealität

Urteil zum ElterngeldPlus: Zahlung auch im Krankheitsfall

Eltern erhalten auch dann weiterhin ElterngeldPlus, wenn sie länger erkrankt sind. Die Zahlung endet nicht mit dem Ende der Lohnfortzahlung. Vielmehr sei der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses entscheidend für den Fortbestand des Elterngeldanspruchs. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden (Az.: B 10 EG 2/22 R).

Urteil zum ElterngeldPlus: Zahlung auch im Krankheitsfall

Kinderwunsch? Das musst Du zum Thema Elterngeld wissen

Du bist Praxisinhaberin und denkst über Nachwuchs nach. Als Selbstständige machst Du Dir sicherlich Gedanken, wie es mit Deiner Praxis weitergeht. Während Deine Mitarbeiterinnen Mutterschaftsgeld und Elterngeld relativ problemlos erhalten, musst Du Dich nun genauer informieren und ein wenig planen. Wir zeigen Dir, welche Optionen es für Dich gibt, worauf …

Teilzeitarbeit ist auch während der Elternzeit möglich

Auch in der Elternzeit kann ein Mitarbeiter in Teilzeit weiterarbeiten. Nach § 15 Abs. 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist eine Teilzeitbeschäftigung zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche im Durchschnitt eines Monats erlaubt.

Teilzeitarbeit ist auch während der Elternzeit möglich

Gehalt zu spät gezahlt: Arbeitgeber muss Differenz beim Elterngeld erstatten

Bekommt ein Mitarbeiter weniger Elterngeld, weil der Arbeitgeber das Gehalt nicht rechtzeitig gezahlt hat, haftet dieser und muss die Differenz zum Elterngeld, das dem Beschäftigten eigentlich zugestanden hätte, ausgleichen. So hat es das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden (Az. 5 Ca 450/19).

Gehalt zu spät gezahlt: Arbeitgeber muss Differenz beim Elterngeld erstatten

Mehr Elterngeld bei monatlicher Umsatzbeteiligung

Angestellte Therapeuten, die eine Umsatzbeteiligung aus den Einkünften der Praxis erhalten, sollten sich diese unbedingt monatlich auszahlen lassen, wenn für sie das Thema Elterngeld in näherer Zukunft im Raum stehen könnte. Denn auch wenn die Höhe der Umsatzbeteiligung schwankt, kann sie dann bei der Berechnung der Elterngeldes berücksichtigt werden. Das …

Mehr Elterngeld bei monatlicher Umsatzbeteiligung

Schwanger als Praxischefin

Praxisinhaberinnen, die Mütter werden, müssen sich selbst um ihre Vertretung kümmern und die Zeit ihres Ausfalls finanziell stemmen. Hilfreich ist dann, in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert zu sein. Doch auch privat Versicherte erhalten finanzielle Hilfen.

Schwanger als Praxischefin

Weihnachtsgeld oder Heiratsbeihilfe mindern nicht das Elterngeld

Einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld oder Heiratsbeihilfe werden nicht auf das Elterngeld angerechnet. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) kürzlich entschieden. Selbst wenn das Einkommen der Mitarbeiter während ihrer Elternzeit pauschal versteuert wird, mindert es sich durch die Einmalzahlungen nicht.

Weihnachtsgeld oder Heiratsbeihilfe mindern nicht das Elterngeld