Elterngeld

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Elterngeld

Entscheidungen, die sich auszahlen

Ein kleiner Disclaimer vorweg: Wer die Familienplanung bereits abgeschlossen hat und sich nicht für das Thema Elterngeld interessiert, kann direkt ein paar Absätze weiter nach unten springen. Diejenigen, die diesen Schritt im Leben noch vor sich haben oder mittendrin stecken, möchte ich heute auf unseren Themenschwerpunkt der up-April-Ausgabe hinweisen, denn …

Basiselterngeld – ein Überblick

Für Selbstständige: So optimiert Ihr Eurer Elterngeld

Als Selbstständige habt Ihr die Möglichkeit, Einfluss auf Eure Gewinne zu nehmen, um so beim Elterngeld das Optimum für Euch herauszuholen.

Vorsicht: Rückzahlung möglich!

Da Ihr als Selbstständige kein festes Gehalt habt, läuft bei der Berechnung Eures Elterngelds vieles vorläufig. Habt Ihr für den Bemessungszeitraum noch keinen Steuerbescheid, reicht Ihr beispielsweise den des vorherigen Jahres ein. Ist der Steuerbescheid für den Bemessungszeitraum dann da, wird wieder neu berechnet.

ElterngeldPlus – weniger ist am Ende mehr

Wenn Ihr während des Elterngeldbezugs Einkommen habt, ist ElterngeldPlus eine gute Alternative zum Basiselterngeld. Da sich Einkommen auf die Höhe des Elterngelds auswirkt, kann es sein, dass Ihr beim ElterngeldPlus monatlich genauso viel Geld erhaltet, wie beim Basiselterngeld. Das klingt jetzt komisch? Ist aber so. Der Vorteil: ElterngeldPlus wird doppelt …

Zuverdienst bei Basiselterngeldbezug

Während des Elterngeldbezugs dürft Ihr bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten – auch beim Basiselterngeld. Durch das Einkommen verringert sich jedoch das Elterngeld, denn es wird nur noch der Einkommensausfall ausgeglichen.

Basiselterngeld – ein Überblick

Das Basiselterngeld eignet sich am besten, wenn Ihr nach der Geburt zunächst nicht arbeitet und kein Einkommen habt. Dann erhaltet Ihr monatlich das meiste Elterngeld.

Elterngeld – die Grundlagen

Wer nicht oder weniger arbeitet, um seinen Säugling oder sein Kleinkind zu betreuen, hat finanzielle Einbußen. Um diese abzufedern, gibt es das Elterngeld. Es steht grundsätzlich allen zu – auch Selbstständigen. Es gibt Elterngeld in drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Im Folgenden erfahrt Ihr, was sich dahinter verbirgt und …

Themenschwerpunkt 4.2025: Elterngeld für Selbstständige

Als um 15 Uhr die Wehen losgingen, saß Mia noch am Schreibtisch, das Nötigste erledigen. Während der Schwangerschaft hatte sie sich öfter mal gedacht: Wäre ich angestellt, wäre ich jetzt und nach der Geburt im Mutterschutz, dann in der Elternzeit. Das alles gibt es für Selbstständige aber nicht. Eines der …

Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten seit dem 1. April 2024

Der Bundestag hat Neuregelungen beim Elterngeld beschlossen: Für Geburten seit dem 1. April 2024 gilt eine neue Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben. Zudem wurden die Möglichkeiten für einen parallelen Bezug von Elterngeld neu gestaltet.

Ist das fair?

Bundesbeamte schlagen hart auf in der Versorgungsrealität

Beamtinnen und Beamte sind nach eigenem Gefühl richtige Privatpatient:innen, mit entsprechenden Erwartungen und Ansprüchen an Art und Umfang der Leistungen in den Heilmittelpraxen. Doch seit dem 1. April 2024 gilt die neue Liste der „Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel“ und damit ist es amtlich: Beihilfepatienten sind zukünftig den GKV-Versicherten …

Bundesbeamte schlagen hart auf in der Versorgungsrealität

Urteil zum ElterngeldPlus: Zahlung auch im Krankheitsfall

Eltern erhalten auch dann weiterhin ElterngeldPlus, wenn sie länger erkrankt sind. Die Zahlung endet nicht mit dem Ende der Lohnfortzahlung. Vielmehr sei der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses entscheidend für den Fortbestand des Elterngeldanspruchs. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden (Az.: B 10 EG 2/22 R).

Urteil zum ElterngeldPlus: Zahlung auch im Krankheitsfall

Kinderwunsch? Das musst Du zum Thema Elterngeld wissen

Du bist Praxisinhaberin und denkst über Nachwuchs nach. Als Selbstständige machst Du Dir sicherlich Gedanken, wie es mit Deiner Praxis weitergeht. Während Deine Mitarbeiterinnen Mutterschaftsgeld und Elterngeld relativ problemlos erhalten, musst Du Dich nun genauer informieren und ein wenig planen. Wir zeigen Dir, welche Optionen es für Dich gibt, worauf …

Teilzeitarbeit ist auch während der Elternzeit möglich

Auch in der Elternzeit kann ein Mitarbeiter in Teilzeit weiterarbeiten. Nach § 15 Abs. 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist eine Teilzeitbeschäftigung zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche im Durchschnitt eines Monats erlaubt.

Teilzeitarbeit ist auch während der Elternzeit möglich

Gehalt zu spät gezahlt: Arbeitgeber muss Differenz beim Elterngeld erstatten

Bekommt ein Mitarbeiter weniger Elterngeld, weil der Arbeitgeber das Gehalt nicht rechtzeitig gezahlt hat, haftet dieser und muss die Differenz zum Elterngeld, das dem Beschäftigten eigentlich zugestanden hätte, ausgleichen. So hat es das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden (Az. 5 Ca 450/19).

Gehalt zu spät gezahlt: Arbeitgeber muss Differenz beim Elterngeld erstatten

Mehr Elterngeld bei monatlicher Umsatzbeteiligung

Angestellte Therapeuten, die eine Umsatzbeteiligung aus den Einkünften der Praxis erhalten, sollten sich diese unbedingt monatlich auszahlen lassen, wenn für sie das Thema Elterngeld in näherer Zukunft im Raum stehen könnte. Denn auch wenn die Höhe der Umsatzbeteiligung schwankt, kann sie dann bei der Berechnung der Elterngeldes berücksichtigt werden. Das …

Mehr Elterngeld bei monatlicher Umsatzbeteiligung

Schwanger als Praxischefin

Praxisinhaberinnen, die Mütter werden, müssen sich selbst um ihre Vertretung kümmern und die Zeit ihres Ausfalls finanziell stemmen. Hilfreich ist dann, in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert zu sein. Doch auch privat Versicherte erhalten finanzielle Hilfen.

Schwanger als Praxischefin

Weihnachtsgeld oder Heiratsbeihilfe mindern nicht das Elterngeld

Einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld oder Heiratsbeihilfe werden nicht auf das Elterngeld angerechnet. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) kürzlich entschieden. Selbst wenn das Einkommen der Mitarbeiter während ihrer Elternzeit pauschal versteuert wird, mindert es sich durch die Einmalzahlungen nicht.

Weihnachtsgeld oder Heiratsbeihilfe mindern nicht das Elterngeld