Entlassmanagement

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Entlassmanagement

Aus für Sonderregelungen zum Entlassmanagement seit dem 31. März

Zum 31. März dieses Jahres sind die Corona-Sonderregelungen für das Entlassmanagement nach einem Krankenhausaufenthalt beendet worden. Seit dem 1. April gelten daher wieder die alten Regelungen: Krankenhausärzt:innen dürfen danach Heilmittel nach Maßgabe des Heilmittelkataloges nur noch für einen Zeitraum von sieben statt 14 Kalendertagen verordnen. Die Behandlung muss innerhalb von …

Sonderregelungen zum Entlassmanagement erneut verlängert

Die Corona-Sonderregelungen für das Entlassmanagement nach einem Krankenhausaufenthalt sind erneut verlängert worden. Sie gelten jetzt bis zum 6. April 2023.

Sonderregelungen zum Entlassmanagement nochmals verlängert

Stand: 01.06.2022. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die SARS-CoV-2-Arzneimittelverordnung kurz vorm Auslaufen noch einmal verlängert. Sie gilt zunächst bis zum 25. November 2022. Darunter fallen auch die Sonderregelungen zum Entlassmanagement nach einem Krankenhausaufenthalt.

Sonderregelungen zum Entlassmanagement enden am 31. Mai

Die aktuellen Sonderregelungen zum Entlassmanagement, die der Gemeinsame Bundesausschuss (B-GA) am 18. März 2021 beschlossen hatte, laufen am 31. Mai 2022 aus. Das bedeutet für die Praxen: Für alle ab dem 1. Juni 2022 ausgestellten Heilmittelverordnungen gelten wieder die normalen Fristen gemäß § 16 der Heilmittel-Richtlinie.

Corona-Sonderregelungen – Eine Übersicht

Thema Sonderregelung Befristet bis Hygiene-Pauschale GKV Für die Dauer der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes können zugelassene Leistungserbringer einen pauschalen Ausgleich für erhöhte Hygienemaßnahmen von 1,50 Euro je Verordnung abrechnen. Quelle: https://tinyurl.com/5a5ahw5u 30. Juni 2022 Hygiene-Pauschale PKV Heilmittelerbringer erhalten weiterhin …

Infos für Praxisinhaber in Zeiten von CORONA

Abrechnungstipp: Entlassmanagement

Seit 1. Oktober 2017 gilt nun das Entlassmanagement (wir berichteten hier). Krankenhausärzte haben seitdem die Möglichkeit, ihren Patienten ambulante Heilmitteltherapie im Anschluss an die Krankenhausbehandlung zu verordnen. Doch wie sehen solche Verordnungen aus dem Krankenhaus aus? Gibt es jetzt neue Regeln für das Ausstellen dieser Verordnungen? Dieser Abrechnungstipp gibt einen …

Entlassmanagement: Krankenhausarzt schreibt Heilmittelverordnung

Rahmenvertrag zum Thema Entlassmanagement in Kraft getreten

Schon seit über einem Jahr ist die Änderung der Heilmittel-Richtlinie zum Thema Entlassmanagement rechtskräftig. Die Umsetzung dieser Regelung scheiterte bislang jedoch an einem fehlenden Rahmenvertrag zwischen Krankenhäusern und GKV-Spitzenverband. Seit dem 1.10.2017 ist dieser nun wirksam.

Rahmenvertrag zum Thema Entlassmanagement in Kraft getreten

Entlassmanagement ab Juli 2017: Heilmittel-Verordnungen durch Krankenhausärzte immer noch kaum umsetzbar

Vertreter von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern konnten sich nicht auf Regeln für das Entlassmanagement einigen – deswegen hat ein Schiedsgericht entschieden. Die Änderungen kommen nun im Juli 2017, mit formalen und wirtschaftlichen Vorgaben für die Krankenhäuser. Die knappen Zeitvorgaben für Heilmittelverordnungen gelten weiterhin.

Entlassmanagement ab Juli 2017: Heilmittel-Verordnungen durch Krankenhausärzte immer noch kaum umsetzbar

Entlassmanagement im Luftschloss von G-BA und BMG

Kommentar Im Dezember 2015 gab der G-BA seine Pläne bekannt: Heilmittel-Verordnungen durch Krankenhausärzte werden (viel zu) strengen formalen Vorlagen unterliegen. In ebenso altbewährter wie absurder Manier setzt das Bundesgesundheitsministerium nun noch einen drauf: Es versucht, das Verfahren mit noch mehr Formalitäten zu vereinfachen.

Entlassmanagement im Luftschloss von G-BA und BMG