Aus für Sonderregelungen zum Entlassmanagement seit dem 31. März
Zum 31. März dieses Jahres sind die Corona-Sonderregelungen für das Entlassmanagement nach einem Krankenhausaufenthalt beendet worden. Seit dem 1. April gelten daher wieder die alten Regelungen: Krankenhausärzt:innen dürfen danach Heilmittel nach Maßgabe des Heilmittelkataloges nur noch für einen Zeitraum von sieben statt 14 Kalendertagen verordnen. Die Behandlung muss innerhalb von …