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Podologie: Fehlende Begründung bei Frequenzabweichungen und Behandlungsunterbrechungen kein Grund für Absetzungen

Bei Frequenzabweichungen und Behandlungsunterbrechungen kam es scheinbar in letzter Zeit häufiger zu Missverständnissen, die dazu geführt haben, dass Podologie-Praxen Verordnungen mit Korrekturaufforderungen zurückerhalten haben oder durch Kostenträger Absetzungen durchgeführt wurden. Darum hat der Bundesverband für Podologie e. V. nochmals auf die geltenden Regelungen hingewiesen.

Verordnen ohne wirtschaftliches Risiko

Manche Diagnosen erfordern besonders viel Therapie. Dazu können etwa ein plötzlich eingetretenes Ereignis wie ein Schlaganfall oder eine angeborene Erkrankung wie Mukoviszidose gehören. Damit Ärzte diesen Patienten die nötige Heilmitteltherapie verordnen können, ohne ihr Budget zu sprengen, gibt es die Möglichkeit der extrabudgetären Verordnung. Dazu zählen der „Besondere Verordnungsbedarf“ (BVB) …

Verordnen ohne wirtschaftliches Risiko

Abrechnungstipp: Doppelbehandlungen sind normaler Bestandteil der Heilmittel-Richtlinie

Zum Thema Doppelbehandlung gibt es viele Gerüchte und Fehlinformationen, die gezielt von einigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und Krankenkassen in die Welt gesetzt werden: Sie wollen Geld sparen! Dabei sind Doppelbehandlungen bei bestimmten Indikationen medizinisch zwingend indiziert, (sozial-)rechtlich erlaubt, normaler Bestandteil der HeilM-Richtlinie und kein Grund für Arztregresse oder Honorarabsetzungen bei …

Abrechnungstipp: Doppelbehandlungen sind normaler Bestandteil der Heilmittel-Richtlinie

Indikation Lymphödem: Anleitung zur extrabudgetären Heilmittelverordnung

Sie sind der Meinung, ein Patient bräuchte eigentlich eine weitere Verordnung, um seine körperlichen Probleme zu beheben. Die Angst mancher Ärzte vor Regressen ist aber oft so groß, dass selbst dann, wenn Heilmittelkatalog und SGB V Möglichkeiten zur extrabudgetären Verordnung bieten, die Patienten trotzdem nicht besser versorgt werden. Das lässt …

Indikation Lymphödem: Anleitung zur extrabudgetären Heilmittelverordnung

Abrechnungs-Tipp GKV: Behandlungs-Frequenz einfach selbst ändern

Die Behandlungsfrequenz, also die die Anzahl der Behandlung pro Woche, gehört zu den wesentlichen Inhalten einer ärztlichen GKV-Verordnung. Laut Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) ist die Frequenzangabe Pflicht. Es gibt aber Regelungen für fehlende Angaben zur Frequenz. Wer diese kennt, kann schnell und einfach die Verordnung selbst korrigieren.

Abrechnungs-Tipp GKV: Behandlungs-Frequenz einfach selbst ändern