Genehmigungsverfahren

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Genehmigungsverfahren

“Wenn Patienten zu mir kommen und nur ein- oder zweimal pro Woche LSVT®-Therapie machen möchten, dann lehne ich ab”

Morbus Parkinson ist ein globales Phänomen. Aktuellen Studien zufolge wird die Prävalenz in den nächsten Jahrzehnten weiter ansteigen, sodass evidenzbasierte Methoden auch zur nicht-medikamentösen Behandlung der vielen Betroffenen wichtiger denn je werden. Gleichzeitig geht es um die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen. Zum Anlass des Welt-Parkinson-Tages am 11. April haben wir mit …

GKV: Aktuelle Liste zu Genehmigungsverfahren der Krankenkassen

Auch wenn die neuen Heilmittel-Richtlinien nun erst am 1. Januar 2021 in Kraft treten, empfehlen die Krankenkassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband das Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls für alle ab dem 1. Oktober 2020 ausgestellten Verordnungen einzustellen. Dies sei im Sinne des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein Gesundheitsversorgungs- …

Arzt schreibt etwas auf einem Clipboard mit Kugelschreiber
Kassenärztliche Vereinigungen

Hamburg: AOK beendet Genehmigungsverfahren

Seit dem 30. April 2020 verzichtet auch die AOK Rheinland/Hamburg auf das Genehmigungsverfahren. Dieses musste bislang für Verordnungen außerhalb des Regelfalls bei Ergotherapie und einigen physiotherapeutischen Verfahren durchlaufen werden.

Hamburg: AOK beendet Genehmigungsverfahren
Glosse

Kurz vor Schluss: (Kommunikations-)Fail beim GKV-Spitzenverband

Im Artikel “TSVG beim Bürokratieabbau seiner Zeit voraus” haben wir über die Probleme berichtet, die das TSVG in Sachen Bürokratieabbau bei Genehmigungsverfahren mit sich bringt. Wir haben die Krankenkassen und auch den GKV-Spitzenverband zu deren Interpretation gefragt. Dabei hatten wir uns besonders von letzterem eine zielführende Antwort gewünscht. Schließlich ist …

Kurz vor Schluss: (Kommunikations-)Fail beim GKV-Spitzenverband

TSVG beim Bürokratieabbau seiner Zeit voraus – Krankenkassen uneins bei Interpretation zum Genehmigungsverfahren

Am 12.04.2019 hat der Bundesrat das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) gebilligt. Nun kann es – nachdem der Bundespräsident es unterzeichnet hat und es im Bundesanzeiger veröffentlich wurde – planmäßig in Kraft treten. Weniger planmäßig gelingt der vom Gesetzgeber geregelte Bürokratieabbau bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls.

TSVG beim Bürokratieabbau seiner Zeit voraus - Krankenkassen uneins bei Interpretation zum Genehmigungsverfahren