Anonyme Äußerungen im Internet bleiben anonym
Betreiber eines Internetportals müssen die Daten eines Nutzers selbst dann nicht preisgeben, wenn dieser wiederholt unwahre Aussagen über einen Praxisinhaber ins Netz gestellt hat. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kürzlich entschieden. Dafür gebe es keine gesetzliche Grundlage, Ausnahme seien nur Auskünfte zum Zwecke der Strafverfolgung.