Ab 1. Juli 2019 neue Regelungen für Midijobs: Übergangsbereich bis 1.300 Euro
Lag die Obergrenze für sogenannte Midijobs bislang bei 850 Euro monatlich, steigt sie ab dem 1. Juli 2019 auf 1.300 Euro. Es kommen also künftig mehr Arbeitnehmer in den Genuss geringerer Sozialabgaben. Davon werden auch Beschäftigte in Therapiepraxen profitieren. Für Arbeitgeber geht die Änderung mit einer neuen Meldepflicht einher.