Gleitzone

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Gleitzone

Ab 1. Juli 2019 neue Regelungen für Midijobs: Übergangsbereich bis 1.300 Euro

Lag die Obergrenze für sogenannte Midijobs bislang bei 850 Euro monatlich, steigt sie ab dem 1. Juli 2019 auf 1.300 Euro. Es kommen also künftig mehr Arbeitnehmer in den Genuss geringerer Sozialabgaben. Davon werden auch Beschäftigte in Therapiepraxen profitieren. Für Arbeitgeber geht die Änderung mit einer neuen Meldepflicht einher.

Geringere Sozialbeiträge bei Verdienst unter 850 Euro

Wer weniger als 850 Euro verdient, zahlt auch geringere Sozialbeiträge. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel kürzlich entschieden. Entgegen der bisherigen Praxis sei es dabei nicht von Bedeutung, ob der Arbeitnehmer vor dem Eintritt in die sogenannte Gleitzone – aktuell zwischen 450 und 850 Euro – mehr oder weniger …

Illustration eines Richter-Hammers