ICD-10-Code
ICD-10-Code
Die Unlust der Ärzte zur Diagnosen-Codierung
Seit über 10 Jahren müssen Ärzte zur Abrechnungszwecken ICD-10-Codes erfassen. Die Krankenkassen und selbst die Interessenvertreter der Ärzte wünschen sich möglichst genaue Angaben zur Diagnose durch die ICD-10-Codes aus verschiedenen Gründen. Für den einzelnen Arzt bedeutet es jedoch einen zusätzlichen Aufwand ohne direkten Nutzen. Darum trifft die Mehrarbeit durch Diagnosen-Codierung …
Bei Abrechnung Diagnosen-Daten vollständig übermitteln
Ab dem 1. Juli wird auf den meisten Heilmittel-Verordnungen mindestens ein ICD-10-Code stehen. Solche Codes müssen zwingend bei der Abrechnung angegeben werden. Fehlt der Code im Abrechnungsdatensatz, können die Kassen für die Nacherfassung pauschal fünf Prozent des Verordnungswertes einbehalten.
Keine Kürzungen bei fehlenden ICD-10-Codes
Viele Krankenkassen in Deutschland sehen auch ab dem 1. Juli 2014 keine Rechtsgrundlage für Rechnungskürzungen bei fehlendem ICD-10-Code auf Heilmittelverordnung. Das haben auf Anfrage bereits viele Krankenkassen bestätigt. Allerdings erinnern die meisten Kassen daran, dass auf der Verordnung eingetragene Codes unbedingt bei der Abrechnung übermittelt werden müssen.
Download der Woche KW 24-2014: Ein fehlender ICD-10-Code ist kein Grund für eine Rechnungskürzung
Weder in den Rahmenverträgen noch in der Heilmittel-Richtlinie ist ein Hinweis auf die Prüfpflicht des Therapeuten hinsichtlich des ICD-10-Codes zu finden. Dennoch erhalten Therapiepraxen regelmäßig Absetzungen und Rechnungskürzungen wegen eines fehlenden ICD-10-Codes auf der Verordnung.
Neue Antworten mit Quellenangaben
Das Thema ICD-10-Code schlägt hohe Wellen. Der Informationsbedarf in den Praxen ist offensichtlich hoch und hat einen Berufsverband sogar zur Veröffentlichung eines 19 Fragen umfassenden Fragen- /Antwortenkatalogs bewogen. Eine prima Idee, die wir hier gern unterstützen. Die Fragen des Berufsverbandes haben wir aufgegriffen, die Antworten allerdings vollständig neu aus der …
Eigene Rahmenempfehlung vollständig ignoriert
Die Rahmenempfehlungen für die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapeuten sagen, ICD-10-Codes sind eine Option. Doch der Deutsche Bundesverband für Logopädie (dbl) hat gemeldet, dass ab dem 1. Juli 2014 auf Verordnungen zulasten der GKV der ICD-10-Code verpflichtend einzutragen wäre. Praxisinhaber fragen sich jetzt erstaunt, warum der dbl seine eigenen Rahmenempfehlungen ignoriert.
AOK Niedersachsen korrigiert Fehlinformationen
Durch ein Informationsschreiben an alle Heilmittelerbringer in Niedersachsen hat die örtliche AOK Unsicherheit verbreitet. Das Schreiben erweckt den Eindruck, dass ab dem 1. Juli 2014 bei fehlenden ICD-10 Codes keine Vergütung mehr gezahlt würde und dass Therapeuten zukünftig die Diagnosen der Ärzte kontrollieren sollen. Auf Nachfrage räumt die AOK Niedersachsen …