Neue Vorgaben für steuerfreie Arbeitgeberleistungen
Für steuerfreie Arbeitgeberleistungen gelten mit dem Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) rückwirkend neue Vorgaben. Das Bundesfinanzministerium stellt damit klar, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit es sich um „echte“ Zusatzleistungen handelt.