Korrektur

up|unternehmen praxis

Korrektur

Bestandsschutz, räumliche Trennung, Anwesenheitspflicht: GKV-Spitzenverband sorgt für mehr Klarheit bei der Zulassung

Seit dem 1. August 2018 gelten die überarbeiteten Zulassungsempfehlungen des GKV- Spitzenverbands, über die wir bereits im Juli auch kritisch berichtet hatten. Jetzt gab es einige Korrekturen und siehe da: Die kritischen Stellen sind zum Großteil behoben worden, es herrscht mehr Klarheit bei der Zulassung und endlich gibt es einen …

Bestandsschutz, räumliche Trennung, Anwesenheitspflicht: GKV-Spitzenverband sorgt für mehr Klarheit bei der Zulassung

Abrechnungs-Tipp: Auch von der Kasse einbehaltene Rezepte lassen sich nachträglich korrigieren

Die AOK Bayern hat alle Heilmittelerbringer in Bayern darüber informiert, dass man ab dem 01.10.2018 fehlerhafte Verordnungen nicht mehr zur Nachbesserung an die Praxen zurückgeben werde. Kein Grund zur Aufregung, man muss nur wissen, wie man auch ohne Originalrezept an sein Honorar kommt.

Abrechnungs-Tipp: Auch von der Kasse einbehaltene Rezepte lassen sich nachträglich korrigieren