Abrechnungstipp: Späteren Behandlungsbeginn richtig dokumentieren
Der jüngste Grund, eine gültige Verordnung nicht zu bezahlen, stammt von einer Ersatzkasse: Bei einem späteren Behandlungsbeginn, so die Techniker Krankenkasse, müsse auch der Grund für die Verspätung genannt werden. Darüber kann man sich trefflich streiten – oder aber gleich den Grund mit dokumentieren. Wir zeigen wie einfach das geht.