Heilmittelerbringer: KVen erstatten Kosten für zehn PoC-Antigen-Tests pro Person und Monat
Inhaber von Heilmittel-Praxen dürfen für sich und die Mitarbeiter zehn PoC-Antigen-Tests pro Person und Monat beschaffen, anwenden und gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abrechnen. Das geht aus der aktualisierten Coronavirus-Testverordnung (TestV) hervor (§ 6 Abs. 3), die zum 8. März 2021 in Kraft getreten ist.