Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit durch restriktive Zulassungsbedingungen
Ausgangssituation: Eine Logopädiepraxis will Lerntherapie in den Praxisräumen anbieten. Eine Physiotherapiepraxis stellt Geräte für Zirkeltraining auf. Ergotherapeuten wollen bestimmte Hilfsmittel in der Praxis anmessen und liefern. Die zuständigen Krankenkassen fordern dazu in jedem Fall eine räumliche Trennung. Außerdem soll der Logopäde garantieren, dass Lerntherapie nur außerhalb der Praxisöffnungszeiten stattfindet, der …