Mahnung

up|unternehmen praxis

Mahnung

Wenn der Privatpatient nicht zahlt: Offene Forderungen anmahnen und einklagen

Privatpatienten und Selbstzahler, die ihre Rechnungen zu spät oder gar nicht begleichen – Ddieses Problem kennen viele Therapiepraxen. Auch wenn es ärgerlich und mit lästigem Papierkram verbunden ist, bleibt den Praxisinhabern dann nur eines: offene Forderungen konsequent zu mahnen und im schlimmsten Fall sogar zu klagen.

Wenn der Privatpatient nicht zahlt: Offene Forderungen anmahnen und einklagen

Rechnung nicht gezahlt? Diese Kosten können für Mahngebühren, Verzugszinsen und andere Verzugsschäden anfallen

Praxisinhaber, die ihre Rechnungen nicht zahlen, geraten in Zahlungsverzug, was mit zusätzlichen Kosten einhergehen kann. Das gilt natürlich auch andersherum, wenn etwa eine Kasse die Vergütung zu spät überweist. Gläubiger können dann Verzugsschäden einfordern, zum Beispiel Mahngebühren, Verzugszinsen und Kosten für einen Rechtsanwalt.

Rechnung nicht gezahlt? Diese Kosten können für Mahngebühren, Verzugszinsen und andere Verzugsschäden anfallen

Krankenkassen tragen das Zuzahlungsrisiko

Zuzahlungen, die Patienten als Selbstbeteiligung an den Therapiekosten übernehmen müssen summierten sich 2014 auf 550 Millionen Euro. Das sind rund 10 Prozent des gesamten Heilmittelumsatzes. Viel Geld, das von Therapeuten eingezogen werden soll. Klappt es mit der Bezahlung durch den Patienten nicht, muss die Krankenkasse die Kosten übernehmen – vorausgesetzt, …

Verspätete Zahlungen werden für Krankenkassen teurer

Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist seit dem 29. Juli 2014 in Kraft und soll private Unternehmen, dazu gehören auch Heilmittel-Praxen, und staatliche Auftraggeber, wie gesetzliche Krankenversicherungen, dazu veranlassen, ihre Rechnungen schneller zu bezahlen. Damit könnte das neue Gesetz auch Praxen helfen, ihren Zahlungsanspruch gegenüber den Krankenkassen …

So berechnen Sie die Verzugszinsen richtig, die Ihnen zustehen

Praxisinhaber können unter Einhaltung bestimmter Formalien Verzugszinsen bei säumigen Zahlern wie z.B. Krankenkassen geltend machen. Die Grundlage für diese Berechnung ist der Basiszinssatz, der jetzt zum 1. Januar 2014 von der Bundesbank neu festgelegt wurde.

Download der Woche KW 50-2013: Aktiv gegen ungerechtfertigte Rechnungskürzungen bei späterem Behandlungsbeginn vorgehen

Im vorherigen Download der Woche unseres Newsletters ging es um das Thema »Rechnungskürzung/Absetzung wegen nicht eingehaltener Unterbrechungsfristen«. Doch das ist nicht die einzige Frist, die rund um die Weihnachtszeit Praxen zusätzlichen Aufwand verschafft: Auch der späteste Behandlungsbeginn ist ein häufiger Grund für Rechnungskürzungen und -absetzungen.

Denken Sie an die Verjährungsfristen von Honorarrechnungen aus 2010!

Gemäß § 195 BGB verfallen ausstehende Rechnungen aus dem Jahr 2010 zum 31. Dezember diesen Jahres. Das sollten Sie wissen:

Abmahnfalle Facebook?

Viele Praxischefs nutzen ein Facebook-Profil, um die Aktivitäten ihrer Praxis einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Doch es gibt einige Fallstricke, die unter Umständen richtig teuer werden können. Rechtsanwalt Frank Weiß aus der Anwaltskanzlei Weiß & Partner hat die wichtigsten Fakten zusammengefasst.

Download der Woche KW 15-2013: So fordern Sie einbehaltene Zuzahlungen bei Krankenkassen ein

Kommt ein Patient mit einer neuen Verordnung, muss auch die Zuzahlung eingezogen werden. Nun kann es aber vorkommen, dass der Patient trotz mehrmaliger Aufforderung die Zuzahlung vergisst. Irgendwann ist die Verordnung dann abgearbeitet und der Patient nicht erreichbar.

Download der Woche KW 11-2013: So zahlt die Krankenkasse

Wenn eine Krankenkasse nicht pünktlich zahlt, sollten Praxischefs den Rechnungsbetrag freundlich und mit einer konkreten Zahlungsfrist in einem Mahnschreiben einfordern. Das Zahlungsziel können Sie in den Rahmenverträgen nachschlagen. Ist dieser Zeitraum überschritten, können Praxischefs nicht nur den Rechnungsbetrag einfordern, sondern auch gem. §288 BGB Verzugszinsen geltend machen.

Download der Woche KW 33: Freundliche Zahlungserinnerung

In jeder Praxis kommt es vor, dass Patienten ihre Rechnung zum Beispiel für eine Selbstzahlerleistung nicht pünktlich bezahlen. Dann muss eine Mahnung geschrieben werden. Doch vielen Praxischefs ist es unangenehm, den Patienten an die Bezahlung der Rechnung zu erinnern. Der Patient soll ja die Praxis in guter Erinnerung behalten und …

Verzugszinsen bei säumigen Zahlern unverändert

Wenn Krankenkassen und Privatpatienten nicht rechtzeitig zahlen, können Praxisinhaber Verzugszinsen geltend machen. Maßstab für die Berechnung von Verzugszinsen ist der sogenannte Basiszinssatz, der von der Bundesbank halbjährlich festgelegt wird. Seit dem 1. Juli 2012 gilt der bisherige Basiszinssatz von 0,12 Prozent unverändert bis Ende des Jahres weiter.

Checkliste: Das gehört in einen korrekten Vertrag zwischen Praxis und Privatpatient

Einer der häufigsten Fälle, warum die PKV eine Leistung nicht erstattet, ist das Fehlen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Therapeut und Patient. Liegt ein schriftlicher Vertrag hingegen vor, muss die PKV die Kosten auch erstatten und zwar relativ unabhängig von der Höhe des Preises. Aus diesem Grund sollte immer vor der …

So kommen Sie zu Ihrem Geld

Die meisten Privatpatienten wollen ihre Therapie erst dann zahlen, wenn die Kasse den Betrag erstattet hat. Das kann einige Monate dauern, inklusive der zeitraubenden Diskussionen um die Höhe der Erstattung. Wer einen schriftlichen Behandlungsvertrag im Vorfeld abgeschlossen hat, kann sich das lange Warten sparen. Denn dieser regelt, dass die Vergütung …

Vorsicht beim „Schummeln“

Das Risiko für Leistungserbringer beim Abrechnungsschummeln erwischt zu werden, nimmt von Jahr zu Jahr zu. 60 Prozent mehr Hinweise auf Abrechnungsmanipulation im Vergleich zum Vorjahr hat die DAK im vergangenen Jahr untersucht. Das gab die Krankenkasse jetzt in einer Pressemitteilung bekannt.

Basiszinssatz sinkt auf 0,12 Prozent

Zum 1. Januar 2012 ist der Basiszinssatz auf 0,12 Prozent gesunken. Damit ändern sich die Grundlagen zur Berechnung der Verzugszinsen. Praxisinhaber können unter Einhaltung bestimmter Formalien Verzugszinsen bei säumigen Zahlern, z. B. auch bei Krankenkassen geltend machen.

Basiszinssatz steigt auf 0,37 Prozent

Die Bundesbank hat mitgeteilt, dass der Basiszinssatz zum 1. Juli 2011 0,37 Prozent beträgt. Praxisinhaber können unter Einhaltung bestimmter Formalien Verzugszinsen bei säumigen Rechnungszahlern geltend machen.

Basiszinssatz bleibt bei 0,12 Prozent

Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz im Januar 2011 unverändert auf 0,12 Prozent belassen.

Krankenkassen sind keine Teppichhändler

Nicht alles, was Krankenkassen machen, ist auch erlaubt. Das Bundesversicherungsamt hat seinen Tätigkeitsbericht 2009 vorgelegt und darin die Krankenkassen aufgefordert, sich besser an die vorgegebenen Richtlinien zu halten. Zu hohe Provisionszahlungen für Mitgliederwerbung, unzulässige Übernahme von Beiträgen für Fitnessstudios und unrechtmäßige Kostenerstattung für Therapie im Ausland gehören zu den beanstandeten …