Minijob

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Download der Woche KW 42: Benzingutscheine als Bonbon“ für Ihre Mitarbeiter nutzen

Sie beschäftigen Minijobber, Midijobber oder Teilzeitkräfte? Dann können Sie als Praxisinhaber Ihrem Mitarbeiter einen Sachbezug im Wert von 44 Euro pro Monat abgabenfrei gewähren. Tatsächlich bekommt dieser dann nicht 400 Euro, sondern 444 Euro. Trotzdem bleibt der Status als 400-Euro-Kraft unangetastet.

Mini-Jobs: Praxischefs haften bei Überschreitung

Praxisinhaber aufgepasst! Wer bei der Entlohnung von geringfügig Beschäftigten ständig die Grenze von 400 Euro monatlich überschreitet, haftet für die höheren Abgaben. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG) kürzlich entschieden.

400 Euro Job für Familienangehörige

Mini-Jobber aus der eigenen Familien können gut in der Praxis mitarbeiten – es muss aber mit spitzem Bleistift gerechnet werden. Wenn Sie Familienangehörige als 400 Euro Jobber in der Praxis einstellen, dann können Sie Steuern sparen und zugleich das Familieneinkommen aufmöbeln.