Mutterschutz

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Mutterschutz

Organisiert statt ratlos – Gute Planung sichert die Handlungsfähigkeit

Ein Fahrradsturz, eine plötzliche Krankheit, ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft, Kündigung oder eine längere Pause während der Elternzeit – es gibt viele Gründe, warum Mitarbeiter:innen vorübergehend ausfallen oder dauerhaft aus der Praxis ausscheiden. Dann sollten nicht alle mit großen Fragezeichen in den Augen dastehen, sondern auf vorbereitete Dokumentationen, Checklisten und …

Organisiert statt ratlos - Gute Planung sichert die Handlungsfähigkeit

Nachwuchs

Wusstet Ihr, dass in den Sommermonaten die meisten Kinder geboren werden? 2023 war der 10. Juli der Spitzenreiter bei den Geburten in Deutschland. Auch 2024 lag der Monat Juli vorn, dicht gefolgt vom August. Laut Statistischem Bundesamt bildet sich dieses saisonale Muster bereits seit Anfang der 1980er Jahre heraus. Aber …

Erfolgsgeheimnis: Familienfreundlich

Schwanger als Praxisinhaberin – So bereitest Du Dich vor

Im Themenschwerpunkt „Das große Mutterschutz 1×1 für die Praxis“ beschäftigen wir uns ausführlich mit den Rechten Deiner schwangeren Mitarbeiterinnen und den Pflichten, die sich daraus für Dich als Arbeitgeber:in ableiten. Doch was ist, wenn Du als Praxisinhaberin selbst schwanger wirst? Dann gelten ganz andere Regeln, denn das Mutterschutzgesetz mit seinen …

„Ich schluckte dieses negative Erlebnis runter und machte weiter“

Checkliste für Arbeitgebende zum Thema Mutterschutz

Diese Checkliste ist für alle Praxisinhaber:innen. Selbst wenn Du derzeit keine schwangeren Mitarbeiterinnen hast, musst Du die Punkte unter „Vor der Schwangerschaft“ umsetzen. Außerdem weißt Du nie, wann Dich eine Mitarbeiterin über ihre besonderen Umstände informiert. Mit dieser Checkliste weißt Du dann direkt, was zu tun ist.

Besonderer Kündigungsschutz vor und nach der Geburt

Schwangere Mitarbeiterinnen müssen besonders geschützt werden. Das kann Veränderungen an ihrem Arbeitsplatz oder ihren Arbeitszeiten mit sich bringen. Zudem sind sie vielleicht weniger belastbar, erhalten möglicherweise ein Beschäftigungsverbot und stehen der Praxis mindestens für die Zeit des Mutterschutzes ggf. länger nicht zur Verfügung. Für manche Arbeitgeber:innen könnten dies Gründe sein, …

Stillende Mitarbeiterinnen

Stillen und arbeiten – geht das? Viele Mütter sind während der Stillzeit in Elternzeit. Manche entscheiden sich jedoch, schon nach einigen Monaten an den Arbeitsplatz zurückzukehren oder länger zu stillen. Wofür sich Deine Mitarbeiterinnen entscheiden, ist allein ihre Sache. Wenn sie allerdings als stillende Mitarbeiterinnen in die Praxis zurückkehren, bist …

Schutzfristen vor und nach der Geburt richtig berechnen

Um Frau und Kind vor Gefährdungen zu schützen, dürfen Schwangere sechs Wochen vor der Geburt nur in Ausnahmefällen, acht Wochen danach gar nicht arbeiten. Gibt es zudem gesundheitliche Bedenken oder Gefährdungen, die von der Arbeit selbst ausgehen, dienen Beschäftigungsverbote dem Schutz der Frau und/oder des Kindes.

Beschäftigungsverbote während und nach der Schwangerschaft

Mitarbeiterinnen dürfen nicht an ihrem Arbeitsplatz beschäftigt werden, wenn dies eine Gefährdung für die Gesundheit von Mutter und/oder Kind darstellt. Das gilt während der Schwangerschaft ebenso wie danach.

Stress, körperliche Anstrengung, Gefahrstoffe – das dürfen Schwangere nicht

Die Regeln, was schwangere Mitarbeiterinnen am Arbeitsplatz dürfen und was nicht, finden Arbeitgeber:innen im Mutterschutzgesetz (MuSchG). Die Verbote lassen sich in drei Kategorien einteilen: Stress, körperliche Belastung und gefährliche Stoffe.

Gefährdungsbeurteilung – vor, während und nach der Schwangerschaft

Als Arbeitgeber:in bist Du dazu verpflichtet, Gefährdungbeurteilungen durchzuführen, die speziell auf Gefahren für schwangere und stillende Mitarbeiterinnen ausgerichtet sind. Das gilt natürlich, wenn Dich eine Angestellte über ihre Schwangerschaft informiert, aber auch bereits davor, selbst für Arbeitsplätze, an denen gar keine Frau arbeitet. Beschäftigst Du eine Mitarbeiterin, die noch stillt, …

„Hurra, schwanger“ Die ersten To-dos für Arbeitergeber

Erscheint ein zweiter Strich, ein Kreuz oder die Aufschrift „Schwanger“ auf dem Test, ändert sich so einiges. Nicht nur für die schwangere Frau selbst, sondern auch für Dich als Arbeitgeber:in. Sobald Du die freudige Nachricht erfährst, ist einiges zu tun. Das sind Deine ersten Schritte:

Themenschwerpunkt 2.2025: Das große Mutterschutz-1×1 für die Praxis

Verkündet Dir Deine Mitarbeiterin mit strahlenden Augen, dass sie schwanger ist, beginnt bei Praxisinhaberinnen und -inhabern das Kopfkino. Natürlich freust Du Dich für die Mitarbeiterin, gleichzeitig machst Du Dir aber auch Gedanken, was diese Veränderung für die Praxis bedeutet. Wie lange wird die Therapeutin noch weiterarbeiten können? Was wird von …

Themenschwerpunkt 2.2025: Das große Mutterschutz-1x1 für die Praxis

Gleiche Rechte für schwangere Selbstständige

Für selbstständige Schwangere muss der gleiche gesetzliche Mutterschutz gelten wie für angestellte. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 24. Mai 2023 einstimmig entschieden, eine entsprechende Petition zur Berücksichtigung an die Bundesregierung zu übergeben.

Corona-Pandemie: Werdende Mütter haben Recht auf besonderen Schutz

Werdende Mütter stehen unter besonderem Schutz, dem Mutterschutz. Droht der Schwangeren oder dem ungeborenen Kind Schaden, können Ärzte ein Beschäftigungsverbot aussprechen – auch bei einem erhöhten Risiko einer Corona-Infektion.

Glosse

Ist das fair?

Stundenlang sitzen sie im Kreißsaal, warten, halten sich den schmerzenden Rücken, laufen hin und her, schauen gespannt auf den Wehenschreiber – werdende Väter haben es nicht leicht. Aber nicht nur während der Geburt sind sie stark gefordert, auch in der Zeit davor und danach gehen viele an ihre körperlichen und …

Ist das fair?

Kurzarbeit mindert Mutterschutzleistungen nicht

Im Zuge der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen ihre Beschäftigten in Kurzarbeit geschickt. Für Schwangere und stillende Frauen im Beschäftigungsverbot wirken sich die Lohnkürzungen aber nicht negativ aus, sie haben Anspruch auf die volle Höhe der gesetzlichen Mutterschaftsleistungen. Klarheit bietet dazu ein Orientierungspapier, das gemeinsam von Bundesfamilienministerium (BMFSFJ), Bundesgesundheitsministerium (BMG) und …

Kurzarbeit mindert Mutterschutzleistungen nicht

Schonzeit für Mutter und Kind – Was Beschäftigungsverbote für Arbeitgeber bedeuten

Ärzte können schwangeren Frauen aus individuellen medizinischen Gründen ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Manchmal ist ein Arbeitsplatz aber auch einfach zu gefährlich, als dass eine werdende Mutter dort weiterhin arbeiten dürfte. Sechs Wochen vor der Geburt verabschieden sich Schwangere zudem in den Mutterschutz. In all diesen Fällen müssen Arbeitgeber ihnen weiter Gehalt …

Schonzeit für Mutter und Kind - Was Beschäftigungsverbote für Arbeitgeber bedeuten

Kündigungsschutz in der Schwangerschaft

Der Kündigungsschutz für schwangere Mitarbeiterinnen ist weit gefasst: So dürfen Arbeitgeber ihr nicht nur nicht während der Schwangerschaft, sondern auch bis vier Monate nach der Entbindung nicht kündigen (MuSchG § 17). Der Kündigungsschutz gilt zudem für eine Frist von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche.Auch ist eine …

Kündigungsschutz in der Schwangerschaft

Schwanger am Arbeitsplatz – Was ist erlaubt, was nicht?

Die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) sowie das Mutterschutzgesetz regeln, was Schwangere bei der Arbeit dürfen und was nicht. Sie gelten für alle angestellten werdenden Mütter. Darunter fallen auch Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, geringfügig Beschäftigte sowie Mitarbeiterinnen in der Probezeit und in Heimarbeit. Nicht dazu zählen freie Mitarbeiterinnen, da …

Schwanger am Arbeitsplatz – Was ist erlaubt, was nicht?

„Ich bin schwanger!“ – Das müssen Sie als Arbeitgeber jetzt tun

Ein Baby kündigt sich an – und während bei der werdenden Mutter die Freude groß ist, schießen dem Praxischef viele Fragen durch den Kopf: Wie lange kann die Schwangere noch arbeiten? Was ist nun zu organisieren? Die Nachricht erst einmal in Ruhe sacken lassen? Besser nicht. Lesen Sie in diesem …

"Ich bin schwanger!" - Das müssen Sie als Arbeitgeber jetzt tun