Datenschutz-Kolumne: DSGVO-Abmahnung durch Mitbewerber? Drei Gerichte, drei Meinungen
Von Rechtsanwalt Niels Köhrer Ob Verstöße gegen die DSGVO abgemahnt werden können, ist noch immer unklar. Die befürchtete Abmahnwelle ist (bisher) jedenfalls ausgeblieben. Das liegt wohl auch daran, dass es noch keine klare Linie bei den Gerichten gibt.