Gefährdungsbeurteilung
Alle Inhaberinnen von Physiotherapie-, Ergotherapie-, Logopädie- und Podologiepraxen sind nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Klingt kompliziert, ist aber gar nicht so wild, meint buchner Justiziarin Laura Albrecht. up-Herausgeber Ralf Buchner hat mit ihr darüber gesprochen.