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Neu: Zwei Optionen zur Abrechnung mit Postbeamten Gruppe A

Grundsätzlich orientieren sich die Preise der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) an den Vergütungssätzen der GKV. Zuletzt lagen die Preise, die für die Behandlung von Postbeamten-A-Versicherten abgerechnet werden konnten, jeweils 12,5 Prozent über den Sätzen der GKV. Die Erhöhungen der GKV-Vergütung zum 1. Januar 2023 zuzüglich der 12,5 Prozent Aufschlag können von der …

DGUV: Vergütung der A-Positionen in der Physiotherapie steigt um 3,47 Prozent

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die neue Preisliste für die A-Positionen im Bereich der Physiotherapie veröffentlicht. Die Vergütung steigt ab 1. April 2023 um 3,47 Prozent.

Ergotherapie: Neue Preisliste veröffentlicht

In der Ergotherapie steigt in wenigen Tagen die Vergütung bei allen Positionen um 9,48 Prozent. Das wurde beim Schiedsstellentermin Ende Februar 2023 entschieden. Nun wurde auch die neue Preisliste veröffentlicht.

9,48 Prozent mehr von unklar bleibt unklar

Die Ergotherapiepraxen können sich über eine Honorarerhöhung von 9,48 Prozent freuen. Nach anfänglichen Schwierigkeiten in diesem Fachbereich scheint es jetzt mit den Honoraranpassungen schneller voranzugehen. Die Schiedsstelle hat bei dieser Honorarerhöhung gar nicht selbst entschieden, sondern man hat sich zwischen GKV und Ergotherapie-Verbänden im Schiedsverfahren geeinigt. Erfreulich ist auch die …

Ergotherapie: Vergütung soll ab 1. April um 9,48 Prozent steigen

In der Ergotherapie steigt die Vergütung bei allen Positionen um 9,48 Prozent. Das wurde beim gestrigen Schiedsstellentermin (27.02.2023) entschieden, teilen die maßgeblichen Ergotherapie-Verbände DVE und BED mit. Die neuen Preise können für alle Behandlungen, die ab dem 1. April 2023 stattfinden, abgerechnet werden.

DGUV-Vergütungen zum 1. Januar 2023 gestiegen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die Preise für die Bereiche Physikalische Therapie und Krankengymnastik angepasst. Die neuen Preise gelten seit 1. Januar 2023 für die sogenannten B-Positionen des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses.

Schlechte Auslastung ist als Betriebsrisiko nicht gegenfinanziert

Ich hoffe, Ihr seid gut und vor allem gesund ins neue Jahr 2023 gestartet, das nun tatsächlich das bringen soll, worauf alle Physiotherapeutinnen und -therapeuten schon seit Jahren warten. Ein neues „Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG)“ steht auf dem Arbeitsplan des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) …

Themenschwerpunkt 1.2023: Erfolgreiche Praktikumsbetreuung

Die Praxis sucht händeringend Therapeut:innen, aber der Markt ist leergefegt. Was tun? Ganz einfach: Mitarbeiter:innen finden und an die Praxis binden, die noch gar nicht auf dem Markt sind. Angehende Therapeutinnen und Therapeuten machen während ihrer Ausbildung mehrere Praktika und diese gleich über viele Wochen. Das ist die optimale Gelegenheit …

Preiserhöhungen zum Jahreswechsel umsetzen

Wieder ist ein Jahr (fast)vorbei. Wir starten in das neue Jahr 2023 direkt mit ein paar Änderungen. So hat der GKV-Spitzenverband noch kurz vor Silvester die neuen Preise für die Physiotherapie unter www.gkv-heilmittel.de veröffentlicht. Die gelten dann ab dem 1. Januar 2023 und liegen als PDF und als Excel-Tabelle zum …

Abrechnungstipp: Zuzahlung bei Änderungen richtig berechnen

Sowohl in der Logopädie als auch in der Physiotherapie ändern sich zum 1. Januar 2023 die Preise. In der Physiotherapie gilt die aktuelle Erhöhung sogar nur bis Ende Februar, dann ändern sich die Preise also erneut. Und wie wir wissen, ändert sich mit den Preisen auch die Zuzahlung. In diesem Praxistipp erfahrt Ihr kurz …

Kommentar

Dynamische Preisentwicklung entpuppt sich als Rechentrick

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte eine dynamische Preisentwicklung an. Die Heilmittel-Schiedsstelle hat am 13. Dezember geliefert: 8,47 Prozent Preiserhöhung in der Physiotherapie. Das hört sich ja erst mal dynamisch an. Jetzt tröpfeln langsam die Erläuterungen der Verbände zum Schiedsspruch ein und siehe da, die Kostensteigerungen bis zum 31. Dezember 2022 betragen …

Physiotherapie: Schiedsspruch ändert mehr als die Preise

Die Heilmittel-Schiedsstelle hat am 13. 12. 2022 nicht nur die GKV-Preise für die Physiotherapie erhöht, sondern noch weitere Entscheidungen getroffen. Das betrifft die Standardisierte Heilmittelkombination (D1), Hausbesuche in der Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege sowie eine bedingte Hygienepauschale.

Checkliste: Alles bereit für mehr wirtschaftlichen Erfolg durch private Zusatzleistungen?

Als kleine Gedächtnisstütze haben wir zum Abschluss eine Checkliste für Dich zusammengestellt. Wenn Du alle Punkte abhaken kannst, kann es losgehen mit mehr Therapie für die Patient:innen und mehr Umsatz für die Praxis.

Schritt 6: Passende Preise bestimmen

Was sollen die privaten Zusatzleistungen kosten? Das bestimmt jede Praxis selbst. Das heißt, Du kannst hier Preise ansetzen, die wirtschaftlich sinnvoll sind. Wie Du Privatpreise berechnest, haben wir im Themenschwerpunkt 6.2022 „Mit höheren Preisen zum Erfolg“ genau erklärt. Bei den privaten Zusatzleistungen für GKV-Versicherte hast Du zudem die Möglichkeit, einen …

Schritt 5: Behandlungsvertrag schriftlich abschließen – immer!

Um später Probleme zu vermeiden, ist ganz wichtig, für jede zusätzliche Leistung, die Patient:innen auf eigene Kosten in Anspruch nehmen, einen schriftlichen Behandlungsvertrag abzuschließen. Denn damit ist schwarz auf weiß festgehalten, dass die Praxis ihre Pflicht zur schriftlichen, wirtschaftlichen Aufklärung der Patient:innen vor Behandlungsbeginn erfüllt hat.

Schritt 4: Angebote auswählen, die zur Praxis passen

Wenn Du mehr private Zusatzleistungen in Deiner Praxis anbieten möchtest, mach Dir einen Plan. Denn vieles ist möglich, aber nicht alles sinnvoll. Die Angebote sollten zum Konzept der Praxis mit ihren Behandlungsschwerpunkten passen, auf die Patientenklientel abgestimmt sein und sich in die täglichen Abläufe einfügen.

Schritt 3: Patientenwünsche erkennen und erfüllen

Oftmals rennen Therapeuten offene Türen ein, wenn sie private Zusatzleistungen anbieten. Denn Patientinnen und Patienten signalisieren sehr deutlich, dass sie sich mehr wünschen, als ihnen ihre derzeitige Behandlung bietet. Wenn Du Deine Mitarbeiter für diese Signale sensibilisiert und ihnen zeigst, wie sie darauf am besten reagieren, verkaufen sich private Zusatzleistungen …

Schritt 2: Das Team mit ins Boot holen

Um private Zusatzleistungen erfolgreich verkaufen zu können, müssen Therapeuten sie anbieten und Patienten die Angebote annehmen. Es ist also wichtig, dass Du Deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ins Boot holst und sie von privaten Zusatzleistungen überzeugst. Nur dann können sie diese Überzeugung auch authentisch weitergeben und die Angebote erfolgreich verkaufen.

Schritt 1: Rechtliche Vorgaben kennen

Ja, Du darfst Patienten, die für eine GKV-Behandlung in die Praxis kommen, private Zusatzleistungen anbieten. Das ist in den Rahmenverträgen ausdrücklich erlaubt. Es gibt nur die Einschränkung, dass die Privatleistung nicht zur Bedingung für die GKV-Behandlung werden darf.

Wirtschaftlichkeitsgebot setzt Grenzen für GKV-Therapie

Die GKV-Behandlung darf das „Maß des Notwendigen“ nicht überschreiten. Das besagt das Wirtschaftlichkeitsgebot der GKV. Therapeuten können ihre Patienten auf Kassenkosten also nicht so behandeln wie es für sie am besten wäre. Um ihnen dennoch eine optimale Therapie zu ermöglichen, können Praxen private Zusatzleistungen anbieten.