Bundesweit geltende Preise veröffentlicht: 24 Prozent höhere Vergütung als im Vorjahr, 900 Mio. Euro mehr im 2. Halbjahr 2019
Der GKV-Spitzenverband hat gerade noch rechtzeitig die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung der bundesweit geltenden Höchstpreise zum 30.06.2019 geschafft. Damit treten zum 1. Juli 2019 neue Preise in Kraft, die den GKV-Heilmittelpraxen im Vorjahresvergleich 24 Prozent höhere Vergütungen bescheren. Deutliche Zuwächse gibt es für alle Fachrichtung, Ost- wie Westländer.