Prüfpflicht

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Prüfpflicht

Gesetz und Wirklichkeit

Das Infektionsschutzgesetz gibt vor, was Sie in Sachen Impfpflicht gegen Corona in Ihrer Praxis beachten und wie Sie sowie Ihre Mitarbeiter damit umgehen müssen. Doch wie sieht’s eigentlich konkret aus? Was passiert denn bei einer Prüfung seitens des Gesundheitsamtes genau? Inwiefern wird die Behörde überhaupt aktiv?

Betriebsprüfung durch Finanzamt und Rentenversicherung

Jeden Monat geben Sie Ihre ein- und ausgehenden Rechnungen, die Belege und Lohnabrechnungen an Ihren Steuerberater – oder kümmern sich selbst um die Meldung beim Finanzamt. Eines Tages meldet sich Ihr Steuerberater bei Ihnen. Er hat Post vom Finanzamt für Sie. In einem Schreiben kündigt das Amt eine Betriebsprüfung an. …

Betriebsprüfung durch Finanzamt und Rentenversicherung

Themenschwerpunkt 9.2021: Betriebsprüfung

Einmal im Jahr gibt es einen Jahresabschluss und Sie machen Ihre Steuererklärung. Dann erhalten Sie vom Finanzamt einen Steuerbescheid. Soweit, so gut. Es kann aber auch sein, dass zusätzlich dazu eine Prüfungsanordnung für eine Betriebsprüfung in die Praxis flattert. Auch die Deutsche Rentenversicherung möchte alle vier Jahre prüfen, ob Sie …

Schiedsspruch Physiotherapie: Neue Preise, alte Leistungsbeschreibungen

Die Rahmenvertragsverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Physiotherapie-Verbänden sind mit dem Schiedsspruch vom 13. Juli 2021 zum vorläufigen Abschluss gekommen. Der neue bundesweite Rahmenvertrag tritt am 1. August 2021 in Kraft. Er enthält neue Preise, neue Leistungsbeschreibungen wurden im Schiedsverfahren nicht beschlossen. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Ergebnisse …

Weniger Prüfaufwand für Heilmittelpraxen

Bei Patienten mit besonderem Verordnungsbedarf wird bei einigen Diagnosen der Zeitraum für extrabudgetäre Verordnungen durch Bezug auf das „Akutereignis“ zeitlich begrenzt. Diese Einschränkung spielt für die Gültigkeit einer Heilmittelverordnung und die Prüfung der Überschreitung der Höchstverordnungsmenge jedoch keine Rolle. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in Abstimmung mit dem GKV-Spitzenverband …

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Vereinte Therapeuten: „Aktion Prüfpflicht abschaffen“ noch bis 28. Juni

„Wie schaffen wir die Prüfpflicht ab?“ geht in die Zielgerade. Mit ihrer Aktion haben die Vereinten Therapeuten alle Heilmittelerbringer dazu aufgerufen, ihre Rezepte zu sammeln und sie am 28. Juni 2019 an Gesundheitsminister Jens Spahn zu schicken. Ein Musteranschreiben gibt es auf der Website der Vereinten Therapeuten.

Vereinte Therapeuten: „Aktion Prüfpflicht abschaffen“ noch bis 28. Juni

Zuzahlungsmanagement gehört nicht in die Therapiepraxis: Inkasso und Prüfpflicht belasten Therapeuten übermäßig

Therapeuten sind die einzige Berufsgruppe im Gesundheitswesen, die sich um Zuzahlungen kümmern muss, obwohl sie ansonsten mit Bargeldgeschäften in der Praxis überhaupt nichts zu tun hat. Eine unglückliche Lösung finden Lisa Winkelmeier-Becker (CDU), Mitglied des Bundestages (MdB) und rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, und Dr. Roy Kühne (CDU), Physiotherapeut, MdB und …

Zuzahlungsmanagement gehört nicht in die Therapiepraxis: Inkasso und Prüfpflicht belasten Therapeuten übermäßig

Download der Woche KW 39-2013: Keine Rechnungskürzung wegen nicht dokumentiertem Hausbesuch

Absetzungen und Kürzungen bei der Abrechnung gehören leider zum täglichen Alltag in Therapiepraxen. Das ist nicht nur ärgerlich sondern auch zeitaufwendig. Denn entweder man belässt es bei der Absetzung und bekommt seine bereits erbrachte Leistung nicht erstattet oder man investiert zusätzlich Zeit und Energie in ein Widerspruchschreiben.

Der Abrechnungstipp: Konkrete Diagnose

Ohne eine konkrete Diagnose darf keine Behandlung begonnen werden. Einige Krankenkassen nutzen angeblich falsche, unkonkrete oder fehlende ärztliche Diagnosen als Begründung für Rechnungskürzungen. Diese sind aber in der Mehrzahl der Fälle unberechtigt. So kommt es oft zu Unsicherheiten auf Seiten der Therapeuten: Was tun bei fehlender oder unvollständiger Diagnose? Muss …

Dürfen Kinder auf der Verordnung selbst unterschreiben?

Die Krankenkassen suchen sich immer neue Wege, um Geld zu sparen. So kommt es in letzter Zeit in vielen Heilmittelpraxen vor, dass Kassen Rechnungen kürzen, weil ein Kind die Behandlung unterschrieben hat, das noch keine 15 Jahre alt ist. Laut § 36 des SGB I sei dies nicht erlaubt. Die …

Prüfpflicht verstößt gegen Datenschutz

Eine neue Prüfbestimmung im Rahmenvertrag zwischen dem vdek und den Physiotherapeuten sorgt seit dem 1. April 2013 für datenschutzrechtliche Probleme: Laut Vertrag sollen Therapeuten Ärzte bei einer Erstverordnung informieren, wenn der Patient kurz zuvor von einem anderen Arzt eine entsprechende Verordnung bekommen hat. Damit werden Physiotherapeuten gezwungen, gegen den Datenschutz …

Kommentar: Heilmittelerbringer sind keine Krankenkassen-Polizei!

Legt ein Patient dem Heilmittelerbringer die Verordnung eines Arztes vor, obwohl ein anderer Arzt bereits bei derselben Indikationsstellung eine Erstverordnung ausgestellt hat, dann soll dies nach einer Anlage zum neuen vdek-Rahmenvertrag eine „Informationspflicht“ des Arztes durch den Heilmittelerbringer auslösen. Diese Regelung verstößt nicht nur mit ziemlicher Sicherheit gegen geltendes Recht, …

Download der Woche KW 17-2013: Prüfpflicht datenschutzrechtlich korrekt einhalten

Durch den neuen Rahmenvertrag zwischen dem vdek und den Physiotherapeuten wird das Thema „Neuer Arzt = Neuer Regelfall“ für Physiotherapeuten zum datenschutzrechtlichen Problem. Einen ausführlichen Artikel zu dem Thema lesen Sie hier. Mit dem Download der Woche sichern Sie sich gegen Datenschutzverstöße und Rechnungskürzungen der Kassen ab.

Abrechnungstipp: Änderungen durch den Arzt

Das Verhältnis zwischen Arzt und Therapeut sollte möglichst positiv und kooperativ sein. Deswegen ist es förderlich, wenn man so viel wie möglich selbst auf der Verordnung korrigiert. Einige Dinge können jedoch nur vom Arzt selbst geändert werden – und dann auch gleich formal richtig. Wir zeigen Ihnen, was bei Änderungen …

KV treibt Ärzte in den Heilmittelregress

Ärzte müssen sich bei langfristigem Heilmittelbedarf nicht an die Verordnungsvorgaben der Heilmittel-Richtlinie halten. Darüber informierten die KV Baden-Württemberg und die KV Berlin ihre Ärzte jetzt in einer Informationsbroschüre. Doch halten sich Ärzte an diese Fehlinformation, könnten sie möglicherweise in überflüssige Regresse getrieben werden. Therapeuten hingegen riskieren unnötigen Abrechnungsstress mit den …

Download der Woche KW 2013-3: Prüfschema extrabudgetäre Verordnungen

Während der Einführung der neuen bundesweiten Vorab-Praxisbesonderheiten und dem neuen Verfahren zur Anerkennung eines langfristigen Heilmittelbedarfs lohnt es sich, Verordnungen der Ärzte daraufhin zu überprüfen, ob alle Möglichkeiten zur extrabudgetären Verordnung ausgeschöpft worden sind.

Der Abrechnungstipp: Empfangsbestätigung durch den Patienten

Ohne die Quittung des Patienten für die jeweils erhaltene Leistung, gibt es kein Honorar von der Krankenkasse. Für die Unterschrift des Patienten auf der Rückseite der Heilmittel-Verordnung sind die Vorschriften klar und eindeutig. Ein Blick in die Regeln zeigt, wie man sich so verhält, dass es später keine Rückforderungen durch …

So bekommen Sie Ihr Geld auch bei der zweiten Erstverordnung

Rechnungskürzung wegen zweiter Erstverordnung? Das Problem kennen viele Praxischefs. Dabei ist die Frage: „Neuer Arzt-neuer Regelfall?“ bereits in dem Frage-Antwort-Katalog der GKV erläutert worden. Mit dem Download der Woche können Sie gegen eine Rechnungskürzung durch die Krankenkasse vorgehen.

So schnell führt Qualitätsprüfung zum Abrechnungsregress

Immer mehr Krankenkassen schicken ihren Patienten Fragebögen zu, mit denen sie Details zur Behandlung in Heilmittelpraxen abfragen. Solche Nachfragen bei den behandelten Patienten werden nicht zufällig durchgeführt, sondern sind in der Regel der Anfang einer Rechnungsprüfung, die oft mit hohen Rückforderungen an die Heilmittel-Praxis endet. Praxisinhaber sollten deswegen sehr genau …

Dürfen die das?

Dürfen Krankenkassen, die eine Rechnung ohne Beanstandung bezahlt haben, später einfach noch einmal ihre Meinung ändern und womöglich Jahre später Geld zurück verlangen? Darauf gibt es eine einfache Antwort: Die Krankenkassen dürfen das nicht nur, sie müssen es sogar!