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Achtung: Unseriöse Mails aktuell wieder im Umlauf

Nachdem schon der Deutsche Verband für Physiotherapie (ZVK) vor unseriösen Anschreiben der Firma Humedical bzw. Alpha Ries GmbH in Grabau warnte, machen jetzt auch der Deutsche Bundesverband für Logopädie (dbl) und der Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland (BED) auf weitere Fake-Schreiben aufmerksam.

Vorsicht vor unseriösen Rechnungen und Mahnungen

Offenbar sind wieder einmal unseriöse Dienstanbieter unterwegs, die Rechnungen und Mahnungen versenden. Dieses Mal geht es um Schnelltests. Darauf weist der Deutsche Verband für Physiotherapie (ZVK) hin.

Datenschutz?…! Rechnungsversand per E-Mail

Von Niels Köhrer, externer Datenschutzbeauftragter für up|plus-Kunden Ist es Praxisinhabern möglich eine Rechnung per einfacher E-Mail an den Patienten zu schicken und dadurch nicht gegen datenschutzrechtliche Vorschriften zu verstoßen? Wenn es nach den Aufsichtsbehörden geht, dann lautet die Antwort: Nein.

Rechnung nicht gezahlt? Diese Kosten können für Mahngebühren, Verzugszinsen und andere Verzugsschäden anfallen

Praxisinhaber, die ihre Rechnungen nicht zahlen, geraten in Zahlungsverzug, was mit zusätzlichen Kosten einhergehen kann. Das gilt natürlich auch andersherum, wenn etwa eine Kasse die Vergütung zu spät überweist. Gläubiger können dann Verzugsschäden einfordern, zum Beispiel Mahngebühren, Verzugszinsen und Kosten für einen Rechtsanwalt.

Rechnung nicht gezahlt? Diese Kosten können für Mahngebühren, Verzugszinsen und andere Verzugsschäden anfallen

Basiszinssatz unverändert bei – 0,88 Prozent

Bundesbank veröffentlicht Grundlage für Verzugszinsen Zum 1. Januar 2017 ist der Basiszinssatz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht worden und liegt bei – 0,88 Prozent. Seit Juli 2016 ist er damit unverändert geblieben. Bereits seit Anfang 2013 weist der Basiszinssatz einen negativen Wert auf.

Basiszinssatz unverändert bei - 0,88 Prozent

Basiszinssatz sinkt leicht auf – 0,88 Prozent

Bundesbank veröffentlicht Grundlage für Verzugszinsen Zum 1. Juli 2016 ist der Basiszinssatz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht worden und liegt bei – 0,88 Prozent. Seit Januar 2016 ist er damit um 0,05 Prozentpunkte gesunken. Bereits seit Anfang 2013 weist der Basiszinssatz einen negativen Wert auf.

Basiszinssatz sinkt leicht auf - 0,88 Prozent

Kassen wollen weiterhin Zuschuss zahlen

Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 8. September 2015, das die Ausübung von Osteopathie ohne Heilpraktiker-Erlaubnis für unzulässig erklärte, hat für viel Unruhe unter den Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen gesorgt. Up hat bei einigen Krankenkassen nachgefragt, welche Auswirkungen das Urteil auf ihre Erstattungspraxis hat.

Basiszinssatz liegt unverändert bei – 0,83 Prozent

Zum 1. Juli 2015 ist der Basiszinssatz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht worden und liegt bei –0,83 Prozent. Seit Januar 2015 hat er sich nicht verändert.

Basiszinssatz sinkt auf – 0,83 Prozent

Zum 1. Januar 2015 sinkt der Basiszinssatz auf - 0,83 Prozent. Damit ändern sich die Grundlagen zur Berechnung der Verzugszinsen. Praxisinhaber können unter Einhaltung bestimmter Formalien Verzugszinsen bei säumigen Zahlern, z. B. auch bei Krankenkassen geltend machen.

Bundesbank fordert auch für Kassenpatienten eine Arztrechnung

In ihrem jüngsten Monatsbericht hat die Deutsche Bundesbank gefordert, dass auch Kassenpatienten in der Arztpraxis eine Rechnung erhalten, um sich diese später von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erstatten zu lassen.

Download der Woche KW-29: Rechnungsvorlage Betriebliche Gesundheitsförderung ohne Umsatzsteuer

Sie bieten betriebliche Gesundheitsförderung an oder überlegen diese in Zukunft in Ihr Praxisangebot aufzunehmen?

Basiszinssatz sinkt auf -0,73 Prozent

Zum 1. Juli 2014 ist der Basiszinssatz auf -0,73 Prozent gesunken. Damit ändern sich die Grundlagen zur Berechnung der Verzugszinsen. Praxisinhaber können unter Einhaltung bestimmter Formalien Verzugszinsen bei säumigen Zahlern, z. B. auch bei Krankenkassen geltend machen.

Download der Woche KW 10-2014: SEPA-Umstellung Übergangsregel bis 01. August verlängert

Der Rat der Europäischen Union hat am 18. Februar zugestimmt, die Übergangsregelung für die SEPA-Umstellung bis zum 01. August 2014 zu verlängern.

Abrechnungstipp: Privatrezept

Probleme bei der Abrechnung haben Heilmittelmittelerbringer nicht nur bei der Zusammenarbeit mit gesetzlichen Krankenkassen. Auch Patienten von privaten Krankenversicherungen bieten mögliches Konfliktpotenzial. Insbesondere wenn auch noch die neuen Regelungen über den Basistarif der PKV berücksichtigt werden müssen. Wer die Regelungen kennt und sich gut vorbereitet, kann zeit- und nervenraubende Diskussionen …

So errechnen Sie den Urlaubsanspruch

Teilzeitarbeit ist in therapeutischen Praxen üblich. Häufig stellt sich jedoch die Frage nach dem jeweiligen Urlaubsanspruch. Teilzeitkräfte haben anteilig den gleichen Anspruch wie Vollzeitkräfte.

Interview: „Für die meisten Praxen ändert sich wenig“

Mit dem neuen Patientenrechtegesetz gelten eine ganze Reihe neuer Regelungen auch für Therapeuten. Doch Praxen, die bereits mit einer ausführlichen Therapiedokumentation arbeiten, müssen nicht viel ändern, weiß die Rechtsanwältin für Sozialrecht Özlem Erdem-Wullf. Im Gespräch mit Heidi Kohlwes erklärt sie die rechtlichen Rahmenbedingungen.

PKV muss künftig Auskunft zur Kostenübernahme geben

Der Bundestag hat letzte Woche das Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Für Privatpatienten und Therapeuten wird nun die Kostenübernahme durch die PKV ein kalkulierbares Risiko. Denn künftig können Patienten vor teuren Heilbehandlungen von ihrer Versicherung eine schriftliche Auskunft zur Kostenübernahme einfordern.

Basiszinssatz sinkt auf -0,13 Prozent

Zum 1. Januar 2013 ist der Basiszinssatz auf -0,13 Prozent gesunken. Damit ändern sich die Grundlagen zur Berechnung der Verzugszinsen. Praxisinhaber können unter Einhaltung bestimmter Formalien Verzugszinsen bei säumigen Zahlern, z. B. auch bei Krankenkassen geltend machen.

So bekommen Sie Ihr Geld von der Kasse

Zahlt die Kasse nicht, sollten Praxischefs den Rechnungsbetrag bei der Krankenkasse freundlich und mit einer konkreten Zahlungsfrist einfordern. Das Zahlungsziel ist in den Rahmenverträgen festgelegt. Ist dieser Zeitraum überschritten, können Praxischefs nicht nur den Rechnungsbetrag einfordern, sondern auch gem. §288 BGB Verzugszinsen (aktuell 8,12%) geltend machen.

Download der Woche KW 35: Rechnungskürzung wegen nicht Einhalten der Frequenz

Immer wieder kürzen Krankenkassen Rechnungen mit der Begründung, die auf dem Rezept angegebene Frequenz sei bei der Durchführung der Behandlung nicht beachtet worden, da diese für eine gewisse Zeit unterbrochen worden sei.