Heilmittelerbringer können auf bessere Versorgung hoffen
Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei ärztlichen Verordnungen, wie etwa für Heilmittel, werden ab 2017 neu aufgesetzt. Hierzu haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband auf entsprechende Rahmenvorgaben verständigt, die durch Gesetzesänderungen im Sommer 2015 vorgegeben worden waren. Richtgrößen sollen ab 2017 abgeschafft und stattdessen neue Wirtschaftlichkeits- und Versorgungsziele erarbeitet werden. …