Resturlaub

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BAG: Urlaub verjährt nicht automatisch

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Rechte von Arbeitnehmenden gestärkt. Nach einem aktuellen Urteil verjährt der Urlaub nicht automatisch nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt erst am Ende des Kalenderjahres, in dem Arbeitgeber:innen die Beschäftigten auf ihre konkreten Urlaubsansprüche und die drohende Verjährung hingewiesen haben (9 AZR 266/20).

BAG: Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch

Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter künftig auffordern, ihren noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen und darauf hinweisen, dass er sonst verfällt. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt kürzlich entschieden.

BAG: Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch

Mitarbeiter zum Urlaub zwingen? – EuGH-Urteile verändern die Regeln

Urlaubstage verfallen nicht automatisch und sie können sogar vererbt werden – mit diesen beiden Entscheidungen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jüngst die Rechte der Arbeitnehmer in Sachen Urlaub gestärkt. Wichtige Änderungen, besonders für Arbeitgeber in der Heilmittelbranche – wo jeder Urlaubstag bei nicht enden wollendem Patientenstrom und gleichzeitigem Fachkräftemangel schnell …

Mitarbeiter zum Urlaub zwingen? - EuGH-Urteile verändern die Regeln