Schwangerschaft

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Schwangerschaft

Organisiert statt ratlos – Gute Planung sichert die Handlungsfähigkeit

Ein Fahrradsturz, eine plötzliche Krankheit, ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft, Kündigung oder eine längere Pause während der Elternzeit – es gibt viele Gründe, warum Mitarbeiter:innen vorübergehend ausfallen oder dauerhaft aus der Praxis ausscheiden. Dann sollten nicht alle mit großen Fragezeichen in den Augen dastehen, sondern auf vorbereitete Dokumentationen, Checklisten und …

Organisiert statt ratlos - Gute Planung sichert die Handlungsfähigkeit

Nachwuchs

Wusstet Ihr, dass in den Sommermonaten die meisten Kinder geboren werden? 2023 war der 10. Juli der Spitzenreiter bei den Geburten in Deutschland. Auch 2024 lag der Monat Juli vorn, dicht gefolgt vom August. Laut Statistischem Bundesamt bildet sich dieses saisonale Muster bereits seit Anfang der 1980er Jahre heraus. Aber …

Erfolgsgeheimnis: Familienfreundlich

Schwanger als Praxisinhaberin – So bereitest Du Dich vor

Im Themenschwerpunkt „Das große Mutterschutz 1×1 für die Praxis“ beschäftigen wir uns ausführlich mit den Rechten Deiner schwangeren Mitarbeiterinnen und den Pflichten, die sich daraus für Dich als Arbeitgeber:in ableiten. Doch was ist, wenn Du als Praxisinhaberin selbst schwanger wirst? Dann gelten ganz andere Regeln, denn das Mutterschutzgesetz mit seinen …

„Ich schluckte dieses negative Erlebnis runter und machte weiter“

Checkliste für Arbeitgebende zum Thema Mutterschutz

Diese Checkliste ist für alle Praxisinhaber:innen. Selbst wenn Du derzeit keine schwangeren Mitarbeiterinnen hast, musst Du die Punkte unter „Vor der Schwangerschaft“ umsetzen. Außerdem weißt Du nie, wann Dich eine Mitarbeiterin über ihre besonderen Umstände informiert. Mit dieser Checkliste weißt Du dann direkt, was zu tun ist.

Besonderer Kündigungsschutz vor und nach der Geburt

Schwangere Mitarbeiterinnen müssen besonders geschützt werden. Das kann Veränderungen an ihrem Arbeitsplatz oder ihren Arbeitszeiten mit sich bringen. Zudem sind sie vielleicht weniger belastbar, erhalten möglicherweise ein Beschäftigungsverbot und stehen der Praxis mindestens für die Zeit des Mutterschutzes ggf. länger nicht zur Verfügung. Für manche Arbeitgeber:innen könnten dies Gründe sein, …

Stillende Mitarbeiterinnen

Stillen und arbeiten – geht das? Viele Mütter sind während der Stillzeit in Elternzeit. Manche entscheiden sich jedoch, schon nach einigen Monaten an den Arbeitsplatz zurückzukehren oder länger zu stillen. Wofür sich Deine Mitarbeiterinnen entscheiden, ist allein ihre Sache. Wenn sie allerdings als stillende Mitarbeiterinnen in die Praxis zurückkehren, bist …

Schutzfristen vor und nach der Geburt richtig berechnen

Um Frau und Kind vor Gefährdungen zu schützen, dürfen Schwangere sechs Wochen vor der Geburt nur in Ausnahmefällen, acht Wochen danach gar nicht arbeiten. Gibt es zudem gesundheitliche Bedenken oder Gefährdungen, die von der Arbeit selbst ausgehen, dienen Beschäftigungsverbote dem Schutz der Frau und/oder des Kindes.

Beschäftigungsverbote während und nach der Schwangerschaft

Mitarbeiterinnen dürfen nicht an ihrem Arbeitsplatz beschäftigt werden, wenn dies eine Gefährdung für die Gesundheit von Mutter und/oder Kind darstellt. Das gilt während der Schwangerschaft ebenso wie danach.

Stress, körperliche Anstrengung, Gefahrstoffe – das dürfen Schwangere nicht

Die Regeln, was schwangere Mitarbeiterinnen am Arbeitsplatz dürfen und was nicht, finden Arbeitgeber:innen im Mutterschutzgesetz (MuSchG). Die Verbote lassen sich in drei Kategorien einteilen: Stress, körperliche Belastung und gefährliche Stoffe.

Gefährdungsbeurteilung – vor, während und nach der Schwangerschaft

Als Arbeitgeber:in bist Du dazu verpflichtet, Gefährdungbeurteilungen durchzuführen, die speziell auf Gefahren für schwangere und stillende Mitarbeiterinnen ausgerichtet sind. Das gilt natürlich, wenn Dich eine Angestellte über ihre Schwangerschaft informiert, aber auch bereits davor, selbst für Arbeitsplätze, an denen gar keine Frau arbeitet. Beschäftigst Du eine Mitarbeiterin, die noch stillt, …

„Hurra, schwanger“ Die ersten To-dos für Arbeitergeber

Erscheint ein zweiter Strich, ein Kreuz oder die Aufschrift „Schwanger“ auf dem Test, ändert sich so einiges. Nicht nur für die schwangere Frau selbst, sondern auch für Dich als Arbeitgeber:in. Sobald Du die freudige Nachricht erfährst, ist einiges zu tun. Das sind Deine ersten Schritte:

Themenschwerpunkt 2.2025: Das große Mutterschutz-1×1 für die Praxis

Verkündet Dir Deine Mitarbeiterin mit strahlenden Augen, dass sie schwanger ist, beginnt bei Praxisinhaberinnen und -inhabern das Kopfkino. Natürlich freust Du Dich für die Mitarbeiterin, gleichzeitig machst Du Dir aber auch Gedanken, was diese Veränderung für die Praxis bedeutet. Wie lange wird die Therapeutin noch weiterarbeiten können? Was wird von …

Themenschwerpunkt 2.2025: Das große Mutterschutz-1x1 für die Praxis

Gleiche Rechte für schwangere Selbstständige

Für selbstständige Schwangere muss der gleiche gesetzliche Mutterschutz gelten wie für angestellte. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 24. Mai 2023 einstimmig entschieden, eine entsprechende Petition zur Berücksichtigung an die Bundesregierung zu übergeben.

BAG: Kündigungsschutz startet 280 Tage vor Entbindung

Das Kündigungsverbot für Schwangere beginnt 280 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden. Es bleibt bei seiner bisherigen Rechtsprechung und stärkt damit die Rechte und den Schutz werdender Mütter (Az 2 AZR 11/22).

BAG: Kündigungsschutz startet 280 Tage vor Entbindung

Neue Plattform: Betroffene teilen ihre Krankheitserfahrungen

Auf der Online-Plattform können Betroffene ihre Geschichten rund um den Verlauf von Erkrankungen mit anderen teilen. Entwickelt wurde die Sammlung von Erfahrungsberichten rund um verschiedene Krankheitsbilder (Database of Individual Patient Experiences – kurz DIPEx) von einer Gruppe von Forschern des Instituts für Biomedizinische Ethik und Medizingeschichte der Universität Zürich (UZH) …

Zuzahlung, Verordnung, Vergütung

Gilt die Zuzahlungspflicht auch für Schwangere? Können Physiotherapeuten Rückbildungsgymnastik anbieten? Und wie werden Geburtsvorbereitungskurse vergütet? Diese Fragen stellen sich viele Therapeuten. Hier sind die Antworten:

Alle Fachrichtungen

Beckenbodengymnastik nach Geburt nur durch speziell geschulte Physiotherapeuten

Nicht nur ältere Frauen leiden unter Harninkontinenz, sondern auch viele junge. Zu den Hauptrisikofaktoren zählen Schwangerschaft und Geburt – etwa ein Drittel der Schwangeren muss nach der Geburt mit einer postpartalen Harninkontinenz rechnen. Für die Therapie gilt es zu beachten, dass das Beckenbodentraining korrekt angeleitet wird, am besten durch speziell …

Beckenbodengymnastik nach Geburt nur durch speziell geschulte Physiotherapeuten

Wie Worte und Wertschätzung überzeugen können

In Zeiten fehlender Fachkräfte ist es für jeden Praxisinhaber schwierig, gute Mitarbeiter zu finden. Daher lohnt es umso mehr, sich um das bestehende Team zu kümmern und wertvolle Mitarbeiterinnen in der Elternzeit zu überzeugen, schon früher in den Job zurückzukehren. Wertschätzung zu vermitteln und individuelle Arbeitszeitmodelle anzubieten, sind für die …

Wie Worte und Wertschätzung überzeugen können

Diese Rechte haben stillende Mitarbeiterinnen

Arbeiten und gleichzeitig ein Baby stillen, geht das? Vor der Frage stehen viele Mütter, die bereits wenige Monate nach der Entbindung in ihren Job zurückkehren. Der Gesetzgeber sagt eindeutig Ja – und nimmt damit auch Praxischefs in die Pflicht, die richtigen Voraussetzungen zu schaffen.

Diese Rechte haben stillende Mitarbeiterinnen

10 Fragen und Antworten zur Elternzeit

Viele junge Eltern möchten Zeit mit ihrem Kind verbringen. Dank Elternzeit – einer unbezahlten Auszeit mit Kündigungsschutz – können sie für eine begrenzte Zeit aus dem Job aussteigen, ohne berufliche Nachteile zu erleiden. Das müssen Praxisinhaber darüber wissen.

10 Fragen und Antworten zur Elternzeit