Selbständige
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Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Wie das geht und für wen es sich lohnt
Verlieren Arbeitnehmer ihren Job, bekommen sie Arbeitslosengeld – vorausgesetzt, sie haben in den zwei Jahren davor mindestens zwölf Monate in die Versicherung eingezahlt. Die Beiträge dafür gehen automatisch vom Brutto ab. Für Selbständige gilt das nicht. Doch auch sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen bei der Agentur für Arbeit freiwillig …
Auf in die Ferien! – Die richtige Urlaubsplanung für Selbständige
„Ein paar Tage freinehmen? Das kann ich nicht verantworten!“ Diesen Satz haben die meisten Praxisinhaber schon einmal über ihre Lippen gebracht oder zumindest in ihrem Kopf gehabt. Doch auch Selbständige haben sich eine Auszeit verdient, um neue Energie zu tanken. Schließlich ist Work-Life-Balance nicht nur für die Mitarbeiter ein Thema. …
„Noch Krisenbranche oder schon Abbruchgeschäft?“ – Gutachten zur beruflichen und ökonomischen Situation von Selbstständigen in der Logopädie vorgestellt
Niedrige Honorare und unzureichende Vergütung führen bei selbstständigen Logopäden dazu, dass die finanzielle Situation von Praxisinhabern und ihren Angestellten schlecht ist. Betriebsergebnisse bleiben weit hinter dem zurück, was in einem vergleichbaren Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst gezahlt wird und erlauben keine Rückstellungsmöglichkeiten. Das zeigt ein Gutachten zur beruflichen und ökonomischen Situation …
Auch Selbständige können in gesetzliche Rentenkasse einzahlen
Die gesetzliche Rentenversicherung ist nicht nur für Angestellte. Auch Selbständige können einzahlen, sind jedoch in den meisten Fällen nicht dazu verpflichtet. Praxisinhaber können innerhalb von fünf Jahren nach dem Jahr der Existenzgründung die Pflichtversicherung beantragen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Die Höhe der Beiträge orientiert sich meist am …
Freiwillige Versicherung in der GKV: Neue Beitragsberechnung für Selbständige
Die Beitragsberechnung für Selbständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, hat sich seit 1. Januar 2018 geändert. Die Versicherungsbeiträge werden zunächst nur vorläufig ermittelt. Bislang wurde der jeweils aktuell vorliegende Einkommenssteuerbescheid für die Berechnung zugrunde gelegt.