Sozialversicherung

up|unternehmen praxis

Sozialversicherung

2024: Neues Jahr, viele Änderungen

Jedes Jahr gibt es zum 1. Januar eine Reihe von Neuerungen und Änderungen, zum Beispiel bei der Steuer oder beim Mindestlohn. Wir haben für Euch zusammengefasst, was für Eure Mitarbeiter:innen und Euch wichtig werden kann.

2024: Neues Jahr, viele Änderungen

Neue Rechengrößen für die Sozialversicherung ab 2024

Auch im kommenden Jahr steigen wieder die Lohngrenzen, bis zu denen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Das sieht die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 vor, die das Kabinett jetzt beschlossen hat und der der Bundesrat noch zustimmen muss.

Jahresanfang 2023: Diese Änderungen stehen bevor

Wie zu jedem Jahresanfang treten auch im Januar 2023 wieder steuerliche und berufsbezogene Änderungen in Kraft. Hier ein kleiner Überblick – vom Altersvorsorge bis hin zu Zertifizierungen von Online-Präventionskursen.

Auch Praxisinhaber müssen oft Künstlersozialabgabe zahlen

Ob Praxis-Flyer oder eigene Homepage – Werbung gehört auch in Therapiepraxen zum Alltag. Doch aufgepasst: Bei der Beschäftigung eines selbständigen Grafikers oder freien Journalisten kann die Künstlersozialabgabe fällig werden. Und das wissen Praxisinhaber oft nicht.

Betriebsprüfung durch Finanzamt und Rentenversicherung

Jeden Monat geben Sie Ihre ein- und ausgehenden Rechnungen, die Belege und Lohnabrechnungen an Ihren Steuerberater – oder kümmern sich selbst um die Meldung beim Finanzamt. Eines Tages meldet sich Ihr Steuerberater bei Ihnen. Er hat Post vom Finanzamt für Sie. In einem Schreiben kündigt das Amt eine Betriebsprüfung an. …

Betriebsprüfung durch Finanzamt und Rentenversicherung

Verschiedene Arten der Betriebsprüfung

Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Krankenversicherungsbeiträge, Abgaben zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie Beiträge zur Unfallversicherung. Gerade wenn Sie Angestellte haben, zahlen Sie Monat für Monat Abgaben an den Staat und die Versicherungsträger. Um Fehler oder Unstimmigkeiten aufzuspüren, gibt es Betriebsprüfungen. Hier spielen vor allem das Finanzamt und die Deutsche Rentenversicherung eine Rolle.

Hochwasser: AOK NORDWEST ermöglicht Stundung der Sozialversicherungsbeiträge

Die AOK NORDWEST bietet vom Hochwasser betroffenen Unternehmen und Selbstständigen die Möglichkeit, die Sozialversicherungsbeiträge sofort zinsfrei zu stunden. „Als größte gesetzliche Krankenkasse in der Region haben wir eine schnelle Regelung gefunden, um die Betroffenen vorübergehend finanziell zu entlasten“, so AOK-Vorstand Dr. Vauth.

Reihe: Umgang mit Behörden, Ämtern und Co.

Vier Jahre sind um – die Rentenversicherung kommt zur Betriebsprüfung

Heilmittelerbringer, die selbstständig tätig sind und/oder Angestellte oder freie Mitarbeiter beschäftigen, werden höchstwahrscheinlich alle vier Jahre von der Deutschen Rentenversicherung kontaktiert. Dann heißt es: Antreten zur Betriebsprüfung. Aber was prüfen die Kontrolleure überhaupt? Müssen Sie sie in die Praxis lassen und welche Rechte haben die Prüfer?

Versicherungspflichtgrenze erhöht sich 2021 um ca. 2.000 Euro

Aufgrund der positiven Einkommensentwicklung müssen Arbeitnehmer ab 2021 mindestens 64.350 Euro Jahresverdienst erwirtschaften, um sich von der GKV-Pflichtversicherung befreien zu lassen. Das sieht die Verordnung über die Sozialversicherungsgrößen für das Jahr 2021 vor, die das Bundeskabinett jetzt beschlossen hat.

Versicherungspflichtgrenze erhöht sich 2021 um ca. 2.000 Euro

Geringere Sozialbeiträge bei Verdienst unter 850 Euro

Wer weniger als 850 Euro verdient, zahlt auch geringere Sozialbeiträge. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel kürzlich entschieden. Entgegen der bisherigen Praxis sei es dabei nicht von Bedeutung, ob der Arbeitnehmer vor dem Eintritt in die sogenannte Gleitzone – aktuell zwischen 450 und 850 Euro – mehr oder weniger …

Illustration eines Richter-Hammers

Beitragsbemessungsgrenzen werden auch 2019 kräftig steigen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Rechengrößen für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung für das kommende Jahr vorgelegt. Laut Entwurf werden die Beitragsbemessungsgrenzen auch 2019 aufgrund der positiven Einkommenswicklung wieder steigen.

Beitragsbemessungsgrenzen werden auch 2019 kräftig steigen