Grundsteuer-Erklärung: Neue Frist und Folgen einer verspäteten Abgabe
Ursprünglich waren Immobilien- und Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer aufgrund der Grundsteuerreform aufgebordert, bis zum 31. Oktober 2022 eine entsprechende Erklärung beim Finanzamt abzugeben. Diese Frist wurde nun bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Wer die Abgabe bis dahin immer noch versäumt, für den gelten die gleichen Folgen wie bei der Einkommensteuererklärung, …