Steuerbescheid

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Steuerbescheid: Was tun, wenn das Finanzamt irrt?

Immer wieder kommt es vor, dass der Steuerbescheid Fehler enthält. Aber was tun, wenn das Finanzamt irrt? Steuerzahler sollten den Bescheid sorgfältig prüfen und Einspruch einlegen. Die Erfahrung zeigt: In rund zwei Dritteln der Fälle hat ein Einspruch Erfolg.

Ermäßigte Steuer nur bei echten Entlass-Abfindungen

Steuerbescheid: Einspruch per E-Mail möglich

Laut Statistik des Bundesfinanzministeriums gingen 2016 rund 3,3 Millionen Einsprüche gegen Steuerbescheide bei den deutschen Finanzämtern ein. In 63,5 Prozent der Fälle bekamen die Steuerzahler Recht. Es lohnt also, den Bescheid genau zu prüfen und im Zweifel anzufechten. Das ist auch per E-Mail möglich, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, sofern im …

Nicht nur Finanzämter fragen Kontodaten ab

Einer klagt, viele profitieren: Wie Steuerzahler mit Musterprozessen ohne Klage Recht bekommen

Ärger mit dem Steuerbescheid? Für einen Rechtsstreit mit dem Finanzamt braucht man einen langen Atem und genügend finanzielle Mittel. Daher scheuen viele Steuerpflichtige den Gang vors Gericht. Das ist in bestimmten Fällen auch nicht nötig, wenn ein ähnlicher Steuerfall bereits verhandelt wird. Dann können auch andere von Musterprozessen profitieren.

Einer klagt, viele profitieren: Wie Steuerzahler mit Musterprozessen ohne Klage Recht bekommen

BFH: Finanzamt darf Steuerbescheid nicht nachträglich ändern

Das Finanzamt darf einen rechtskräftigen Steuerbescheid nicht nachträglich zum Nachteil des Steuerpflichtigen ändern. Auch dann nicht, wenn es höhere Steuern hätte verlangen können. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden.

BFH: Finanzamt darf Steuerbescheid nicht nachträglich ändern