Umsatzsteuer

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Umsatzsteuer

Schwimm- und Aquafitness-Kurse unterliegen der Umsatzsteuer

Schwimm- und Aquafitness-Kurse sind nicht von der Umsatzsteuer befreit. Das hat das Finanzgericht Münster kürzlich entschieden. Solche Kurse seien nicht als Heilbehandlung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) anzusehen, auch wenn die Krankenkasse diese als Präventionsmaßnahme anerkennt.

Bei Behandlung ohne Verordnung wird Umsatzsteuer fällig

Rückwirkend zum 01.01.2012 sind Leistungen, die nicht aufgrund einer ärztlichen Verordnung erbracht werden, umsatzsteuerpflichtig. Das hat das Bundesministerium der Finanzen jetzt in einem Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder mitgeteilt. Damit wird die von einigen Finanzämtern bereits seit Januar 2012 verfolgte Linie jetzt bundesweit einheitlich umgesetzt.

Kommentar: Gier vor Gesundheit

Das Sozialgesetzbuch V fordert ausdrücklich eine Eigenbeteiligung der Patienten an ihrer Behandlung – durchaus auch in Form von Selbstzahlerleistungen. Das ist in Ordnung und viele Patienten zahlen ihre Therapie ohne ärztliche Verordnung komplett aus eigener Tasche.

Keine Umsatzsteuer für Ausfallgebühr

Heilmittel-Therapie ist eindeutig von der Umsatzsteuer befreit. Bei Selbstzahlerleistungen gibt es solche und solche Leistungen - die Finanzämter sind gerade dabei, dafür eine allgemeine Umsatzsteuerpflicht durchzusetzen. Kein Wunder, dass es jetzt Praxisinhaber gibt, die sich fragen, ob denn auch die Berechnung von Ausfallgebühren umsatzsteuerpflichtig ist.

Für jede Leistung der richtigen Vertrag

Gerade beim Verkauf von Selbstzahlerleistungen ist Klarheit und Nachvollziehbarkeit bei der Leistungserbringung und -abrechnung ein wichtiger Faktor für die Patientenzufriedenheit. Für den behandelnden Therapeuten sind mögliche Haftungs- und Steuerfragen zu klären bzw. auszuschließen. Ein Behandlungsvertrag regelt solche Fragen bevor die Behandlung beginnt.

Umsatzsteuerpflicht bei Therapie ohne Verordnung

Bereits drei Finanzbehörden (Hessen, Frankfurt, Bayern) haben die fast identische Anweisung an ihre Finanzämter herausgegeben, die Behandlungen durch Physiotherapeuten und Masseure ohne ärztliche Verordnung der Umsatzsteuerpflicht unterwerfen. In Kürze dürften auch die obersten Finanzbehörden der übrigen Bundesländer folgen, so dass das Thema Umsatzsteuerpflicht in ganz Deutschland und dann vermutlich auch …

Risikocheck Umsatzsteuer

?? Stellt das Thema Umsatzsteuer ein Risiko für mich dar? Die Ankündigung der Finanzbehörden, Umsatze von Physiotherapeuten und Masseuren besteuern zu wollen, bezieht sich ausschließlich auf Heilbehandlungen, die ohne Verordnung des Arztes erbracht werden. Bevor man sich als Praxisinhaber Gedanken über das Thema Umsatzsteuer macht, sollte man prüfen, ob das …

Umsatzsteuer-Prävention

Nicht jede Anweisung einer Finanzbehörde hält einer Überprüfung durch die Finanzgerichte stand. Ob es nun tatsächlich dazu kommt, dass Heilmittel-Therapie ohne Verordnung umsatzsteuerpflichtig wird, ist unklar. Um rückwirkende Umsatzsteuerzahlungen zu vermeiden, lohnt es sich, die möglicherweise eintretenden Risikobereiche zu identifizieren und entsprechende Präventionsmaßnahmen zu ergreifen.

Kleinunternehmerregelung

Für erzielten Umsatz muss immer eine Umsatzsteuer abgeführt werden. Befreiungen davon gibt es nur in Ausnahmefällen (z. B. Heilbehandlungen) und dann, wenn bestimmte Untergrenzen unterschritten werden. Erzielt ein (Klein-) Unternehmer nur geringe Umsätze, verzichtet das Finanzamt darauf, die Umsätze und die darin enthaltene Umsatzsteuer zu erheben.

Steuerfreie Leistungen von Heilpraktikern

Nach dem Umsatzsteuergesetz sind „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden“ von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 14a UStG). Nachdem die Finanzbehörden nur bei Physiotherapeuten und Masseuren die Steuerbefreiung bei Leistungen …

Steuerermäßigung bei medizinischen Heilbädern

In Deutschland gibt es zwei unterschiedliche Steuersätze. Der volle Steuersatz beträgt 19 Prozent, der ermäßigte Satz beträgt sieben Prozent. Die Finanzämter sind angewiesen, zu prüfen, ob bei Behandlungen ohne Verordnung die Voraussetzungen dafür vorliegen, den ermäßigten Steuersatz anwenden zu können.

Leistungen mit Umsatzsteuerpflicht

Eine ganze Reihe von Leistungen wird bundesweit einheitlich als nicht von der Umsatzsteuer befreit angesehen. Das regelt im Detail der „Umsatzsteuer-Anwendungserlass“.