Schwimm- und Aquafitness-Kurse unterliegen der Umsatzsteuer
Schwimm- und Aquafitness-Kurse sind nicht von der Umsatzsteuer befreit. Das hat das Finanzgericht Münster kürzlich entschieden. Solche Kurse seien nicht als Heilbehandlung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) anzusehen, auch wenn die Krankenkasse diese als Präventionsmaßnahme anerkennt.