Podologie: Fehlende Begründung bei Frequenzabweichungen und Behandlungsunterbrechungen kein Grund für Absetzungen
Bei Frequenzabweichungen und Behandlungsunterbrechungen kam es scheinbar in letzter Zeit häufiger zu Missverständnissen, die dazu geführt haben, dass Podologie-Praxen Verordnungen mit Korrekturaufforderungen zurückerhalten haben oder durch Kostenträger Absetzungen durchgeführt wurden. Darum hat der Bundesverband für Podologie e. V. nochmals auf die geltenden Regelungen hingewiesen.