Praxischefs müssen Mitarbeiter auf Urlaubsverfall hinweisen
Praxisinhaber müssen ihre Mitarbeiter informieren, wenn deren Anspruch auf Urlaub zu verfallen droht. Diese Initiativlast des Arbeitgebers gilt auch für Urlaub aus früheren Jahren, entschied kürzlich das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln (Az.: 4 Sa 242/18).