BAG: Urlaub verjährt nicht automatisch
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Rechte von Arbeitnehmenden gestärkt. Nach einem aktuellen Urteil verjährt der Urlaub nicht automatisch nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt erst am Ende des Kalenderjahres, in dem Arbeitgeber:innen die Beschäftigten auf ihre konkreten Urlaubsansprüche und die drohende Verjährung hingewiesen haben (9 AZR 266/20).