Abrechnungstipp: Behandlungsunterbrechungen richtig auf der Verordnung dokumentieren
Der Abstand zwischen zwei Behandlungen soll gemäß Heilmittel-Richtlinie 14 Kalendertage nicht überschreiten. In der täglichen Praxis funktioniert das aber nicht immer. Damit die Verordnung trotz Fristüberschreitung gültig bleibt, ist es wichtig, die entsprechenden Ausnahmen zu kennen und richtig zu dokumentieren.